Medikal für 120er?
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Medikal für 120er?
hallo,
Man muß zwar für die "120er" Klasse kein sog. "Medikal" nachweisen, muß aber dennoch flugtauglich sein. In der neuen LuftPersV steht in § 45, Abs.1, letzter Satz:
...Der Inhaber eines Luftfaherscheins für "sonstige Luftsportgeräte"(eig. Anmerkung: damit sind auch die "120iger" gemeint) darf die Rechte aus dem Luftfahrerschein nicht ausüben, wenn er eine Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an seiner sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten. ...
Wieder so ein "Gummiesatz", germanische Regelungswut.
Man handel demnach "ordnungswidrig", wenn man z.B. einen Schnupfen hat, denn es könnten sich ev. Zweifel.....
Doch den franz. ULM Schein machen, denn der ist wirklich "Medikalfrei"
guten Rutsch ins neue Jahr
Rudolf
Man muß zwar für die "120er" Klasse kein sog. "Medikal" nachweisen, muß aber dennoch flugtauglich sein. In der neuen LuftPersV steht in § 45, Abs.1, letzter Satz:
...Der Inhaber eines Luftfaherscheins für "sonstige Luftsportgeräte"(eig. Anmerkung: damit sind auch die "120iger" gemeint) darf die Rechte aus dem Luftfahrerschein nicht ausüben, wenn er eine Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an seiner sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten. ...
Wieder so ein "Gummiesatz", germanische Regelungswut.
Man handel demnach "ordnungswidrig", wenn man z.B. einen Schnupfen hat, denn es könnten sich ev. Zweifel.....
Doch den franz. ULM Schein machen, denn der ist wirklich "Medikalfrei"
guten Rutsch ins neue Jahr
Rudolf
- aeroklaus
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Re: Medikal für 120er?
finde ich jetzt nicht wirklich problematisch. Da steht doch ausdrücklich, dass der Pilot eigenverantwortlich seine Tauglichkeit selbst feststellt. Dass ich beispielsweise mit einer schweren Grippe nicht fliege, finde ich selbstverständlich. Bei einem leichten Schnupfen würde ich, abhängig von den Tagesverhältnissen entscheiden, ob ich fliege oder nicht. Ist es stark turbulent, lass ich es lieber. Ich bin Hobbyflieger und niemand zwingt mich zu fliegen, wenn es offensichtlich keinen Spaß machen wird.Fiedler R. hat geschrieben:darf die Rechte aus dem Luftfahrerschein nicht ausüben, wenn er eine Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an seiner sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten. ...
Stünde dieser Passus nicht drin, würde man Dir trotzdem eine Strick draus drehen, wenn Du krankheitsbedingt Mist baust.
Ebenso einen guten Rutsch wünscht
Klaus
Sehe ich genauso wie Klaus. Ausserdem kann ich Euch versichern dass man das Fliegen mit Schnupfen nur einmal ausprobiert. Das reisst Euch beim Landen den Kopf auseinander wenn Du vorher ein bisschen höher warst.
Auch Euch einen guten Rutsch
Gruss Stephan
Auch Euch einen guten Rutsch
Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
Nicht zu vergessen - das gilt auch für alle Vögel, für die man ein gültiges Medical braucht! Sobald man trotz gültigem Medical feststellt "oha, ich bin ja gerade krank - fiese Sommergrippe " ab diesem Augenblick ruht die Flugtauglichkeit! Ein zügiger Abstieg aus FL95 mit verstopften Nebenhöhlen.........das will ich sowieso nicht haben!Timpilot hat geschrieben:Ich bin sicher so ein Passus steht auch in den Regularien für Straßenverkehr und gilt dort wahrscheinlch ebenso für fußgänger und fahrradfahrer.
Also hier bleibt mein Puls entspannt... in diese, Sinne auf ein lustiges 2015!
- powerandpitch
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