Anerkennung europäischer Zulassungen
Moderator: Moderatorenteam
Ob das dann wirklich langt?Timpilot hat geschrieben:Es wird nun immer gesagt das da in F mit der Zulassung als Einzelstück ganz einfach ist. Wie ist das mit einer Musterzulassung in F? Auch einfach?
Ich stelle mir vor, da kommt einer mit einem französischen UL, das nach deutscher Lesart in die 120-kg-Klasse passen würde. Nur gibt es ja in Fronkreiiisch keine 120-kg-3-Achs-ULs wie hier bei uns, irgendwo werden die Vorschriften dann doch abweichen.
Und der LBA-Fuzzie der das auf den Tisch kriegt wird dann auf die beknackte Idee kommen, das es ja hier die LTF-L gibt...ist ja alles kein problem, weisen Sie bitte Übereinstimmung mit der LTF-L nach: Einmal trudeln bitte.....
Ich würde mir ja sehr wünschen daß ich da falsch liege, aber jetzt soll bitte mal einer den ganzen Vorgang praktisch durchführen hier in D-Schland und dann von seinem realen Erfolg berichten. Ich bin leider z. Zt. mit anderen Projekten zu sehr beschäftigt.
Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat,
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
(Antoine de Saint-Exupery)
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
(Antoine de Saint-Exupery)
http://www.ulm-lorraine.com/cariboost_f ... MATEUR.pdf
Eines der Formulare welches es auszufüllen gilt, für amateurbauten wie protos!
Erkki
Eines der Formulare welches es auszufüllen gilt, für amateurbauten wie protos!
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Und hier noch die administrative Prozedur
http://www.developpement-durable.gouv.f ... ntion.html
Erkki
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Erkki
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Hallo Siggi,
ich träum(t)e den gleichen Traum, nur passt der Spratt 103 so "aus der Schachtel" nicht in die LTF-L rein. Zu kleine Fläche mit 9,6 m² bei 250 kg MTOM (--> 26 kg/m² statt 25, haha). Bleibt nur die Einzelzulassung mit leicht vergrößerter Fläche oder die Verringerung der MTOM auf 240 kg.
Gruß, Jürgen
ich träum(t)e den gleichen Traum, nur passt der Spratt 103 so "aus der Schachtel" nicht in die LTF-L rein. Zu kleine Fläche mit 9,6 m² bei 250 kg MTOM (--> 26 kg/m² statt 25, haha). Bleibt nur die Einzelzulassung mit leicht vergrößerter Fläche oder die Verringerung der MTOM auf 240 kg.
Gruß, Jürgen
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Isch bin nisch de fronzösieche Sprache mäschtisch...erkki67 hat geschrieben:Und hier noch die administrative Prozedur
http://www.developpement-durable.gouv.f ... ntion.html
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Ein sehr schöner Artikel, der das durch die LTF-L entstandene Chaos schön verständlich beschreibt:
http://www.aerokurier.de/sport/ultralei ... age/548080
Am Ende hätte man nur die Zusatzforderungen zur LTF-UL formulieren müssen und wir wären am gleichen Ziel. Faktisch machen nun Hersteller in D Zulassungen nach LTF-UL um dann über die Erfüllung der kurzen Liste an Zusatzforderungen ein Leichtes Luftsportgerät zu erhalten. Interessant, da die Begründung für LTF-L ja war, das LTF-UL viel zu kompliziert und unbezahlbar sei...
Für mich ist es immer noch komisch, dass damit einige spezielle Forderungen der LTF-L einfach unter den Tisch fallen. Waren dort etwa unnnötige Paragrafen enthalten? Sehr gewissenhafte Arbeit!
http://www.aerokurier.de/sport/ultralei ... age/548080
Am Ende hätte man nur die Zusatzforderungen zur LTF-UL formulieren müssen und wir wären am gleichen Ziel. Faktisch machen nun Hersteller in D Zulassungen nach LTF-UL um dann über die Erfüllung der kurzen Liste an Zusatzforderungen ein Leichtes Luftsportgerät zu erhalten. Interessant, da die Begründung für LTF-L ja war, das LTF-UL viel zu kompliziert und unbezahlbar sei...
Für mich ist es immer noch komisch, dass damit einige spezielle Forderungen der LTF-L einfach unter den Tisch fallen. Waren dort etwa unnnötige Paragrafen enthalten? Sehr gewissenhafte Arbeit!
Der Satz "Zulassungen europäischer Partnerländer, die in etwa unseren LTF-UL 2003 enstprechen" lässt aber auch noch viel Spielraum für Wilkür. Enspricht z.B. unsere Zulassung in Frankreich der LTF-Ul in etwa? Vom Resultat her klar, aber mit Sicherheit nicht vom Verfahren her.
Kontrolliertes vs Deklarationssystem z.B. Einfach nur lächerlich!
Gruss Stephan
Kontrolliertes vs Deklarationssystem z.B. Einfach nur lächerlich!
Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
@Tim
Als das 120 kg - Projekt auf Basis von Ergänzungen zur LTF-UL dann an der Wand war / von den Verbänden nicht weiter verfolgt wurde, blieb als einzige "Tür" zu Bauvorschriften nur noch ein "Anhang" Motor bei den LFG übrig (Lufttüchtigkeitsforderungen für 120 kg Gleitflugzege). Von dort kommen auch die erhöhten Lastannahmen etc., wie sie bei Segelflugzeugen nicht unüblich sind. Formal dann nur noch von der Behörde zusammengefasst in LTF-L.
Der VMLL sieht auf Basis der vom Ministerium vorgenommenen Interpretation des § 11 Abs. 4 LuftGerPV nun eine Chance, dorthin zu kommen (LTF-UL plus die vom Ministerium geforderten Beschränkungen), wo man vor drei Jahren schön längst einen Haken hätte drunter machen können. Wir haben die "Trudelerprobung", die allerdings in der Praxis gar kein Problem darstellt, etc. schließlich nicht erfunden. Stand alles schon in den LFG...
Daher muss ich regelmäßig schmunzeln, wenn hier immer mal wieder verkündet wird, wir hätten diese Details eingebaut...
Wir würden uns sehr freuen, wenn unser Vorstoß Gehör findet und in Zukunft neben den Beschränkungen aus § LTF-L3, die wir voll akzeptieren, auch für die deutschen Hersteller nur die Forderungen entsprechend LTF-UL zu erfüllen wären.
Beste Grüße,
Mike
Danke für die Blumen. Wer das Original unserer VMLL -Presseinformation lesen will, die vom Aerokurier etwas überarbeitet wurde, kann sie bei mir - mit Klarnamen - anfordern.Ein sehr schöner Artikel, der das durch die LTF-L entstandene Chaos schön verständlich beschreibt:
Sehr richtig. Das wäre in der Tat die beste der machbaren Lösungen gewesen! Aber dieser Weg - bei dem die Zahlenwerte der Beschränkungen vielleicht sogar noch ein wenig hätten verhandelt werden können - wurde damals von den großen Verbänden strikt abgelehnt. Kompromisslos wurde einzig die Beschränkung 120 kg akzeptiert - sonst nichts.Am Ende hätte man nur die Zusatzforderungen zur LTF-UL formulieren müssen und wir wären am gleichen Ziel.
Als das 120 kg - Projekt auf Basis von Ergänzungen zur LTF-UL dann an der Wand war / von den Verbänden nicht weiter verfolgt wurde, blieb als einzige "Tür" zu Bauvorschriften nur noch ein "Anhang" Motor bei den LFG übrig (Lufttüchtigkeitsforderungen für 120 kg Gleitflugzege). Von dort kommen auch die erhöhten Lastannahmen etc., wie sie bei Segelflugzeugen nicht unüblich sind. Formal dann nur noch von der Behörde zusammengefasst in LTF-L.
Der VMLL sieht auf Basis der vom Ministerium vorgenommenen Interpretation des § 11 Abs. 4 LuftGerPV nun eine Chance, dorthin zu kommen (LTF-UL plus die vom Ministerium geforderten Beschränkungen), wo man vor drei Jahren schön längst einen Haken hätte drunter machen können. Wir haben die "Trudelerprobung", die allerdings in der Praxis gar kein Problem darstellt, etc. schließlich nicht erfunden. Stand alles schon in den LFG...
Daher muss ich regelmäßig schmunzeln, wenn hier immer mal wieder verkündet wird, wir hätten diese Details eingebaut...
Wir würden uns sehr freuen, wenn unser Vorstoß Gehör findet und in Zukunft neben den Beschränkungen aus § LTF-L3, die wir voll akzeptieren, auch für die deutschen Hersteller nur die Forderungen entsprechend LTF-UL zu erfüllen wären.
Beste Grüße,
Mike
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schon interessant:Mike hat geschrieben:Danke für die Blumen......
- laut Forumsbeschluss ist die LTF-L eine Ausgeburt deutschen Regelungswahns - du verteidigt sie erst monatelang bis auf´s Messer (nachzulesen in diversen Threads hier) - um sie aber jetzt selbst in diesem Artikel als „bürokratisches Ungetüm“ zu bezeichnen.
- mein Hinweis, dass Deutschland auch ein Mitgliedsstaat der EU ist und somit nach § 11 Abs. 4 LuftGerPV auch ältere, nach LTF-UL oder BFU musterzugelassene ULs nach 120kg Regeln fliegen könnten, wird erst von dir relativiert - jetzt aber als „Vorstoss“ des VMLL verkauft.
So jemanden nenne ich ….. Wendehals. Bravo.
K.
@Rudolf
Werbung für den VMLL? Hast Du den Artikel tatsächlich gelesen?
Im Gegenteil: Nach unserem Vorschlag bekommen die "Beauftragten", nämlich der DULV und der DAeC / LSG-B die Prüfungen der "Kleinen" entsprechend LTF-UL zurück - ergänzt durch die Selbsterklärung des Herstellers / Importeurs, die von niemandem abgesegnet oder gar gestempelt werden muss. Und schon gar nicht vom VMLL.
Umgekehrt: Bei der Prüfungsstelle via DAkkS wären wir beteiligt, aber auf die würden wir zugunsten der von uns vorgeschlagenen Vereinfachung liebend gerne verzichten. Wenn hier also für etwas "geworben" wird, dann für die in Sachen 120 kg momentan "abgeschalteten" Prüfstellen bei DULV und DAeC.
@ Klaus
Zu den LTF-L
"Vorstoß" etc
Dein Link zitiert mich treffend:
Du hast einen Satz ausgesprochen den mit, vor und nach Dir hunderte gedacht oder gesagt haben. Dass auch Deutschland schließlich ein europäisches Land sei. Aber dies wurde und wird bis heute eben leider von der Behörde im juristischen Kontext ganz anders interpretiert.
Der VMLL steht zu 100 % hinter den Einschränkungen der Performance entspr. LTF-L3 , wenn im Gegenzug dafür Freiheiten gewährt werden, welche die leistungsfähigeren Geräte nicht haben.
Und wir sind nach wie mit den LTF-L völlig zufrieden, auch wenn eine Menge Anforderungen an Segelflieger aus LFG übernommen werden mussten.
Wir wenden uns gegen Ungleichheit: Nämlich dass Hersteller aus dem europäischen Ausland heute nach unserem Recht Freiheiten gewährt bekommen, die den deutschen Anbietern verwehrt werden. Und wir freuen uns dabei natürlich auch darüber, wenn dabei Vereinfachungen in den Bauvorschriften erreicht werden, die damals aus politischen Gründen nicht realisierbar waren.
Beste Grüße,
Mike
Werbung für den VMLL? Hast Du den Artikel tatsächlich gelesen?
Im Gegenteil: Nach unserem Vorschlag bekommen die "Beauftragten", nämlich der DULV und der DAeC / LSG-B die Prüfungen der "Kleinen" entsprechend LTF-UL zurück - ergänzt durch die Selbsterklärung des Herstellers / Importeurs, die von niemandem abgesegnet oder gar gestempelt werden muss. Und schon gar nicht vom VMLL.
Umgekehrt: Bei der Prüfungsstelle via DAkkS wären wir beteiligt, aber auf die würden wir zugunsten der von uns vorgeschlagenen Vereinfachung liebend gerne verzichten. Wenn hier also für etwas "geworben" wird, dann für die in Sachen 120 kg momentan "abgeschalteten" Prüfstellen bei DULV und DAeC.
@ Klaus
Zu den LTF-L
Wenn Du davon Gebrauch gemacht hättest, die Presseinformation des VMLL im Original zu lesen, wüsstest Du: Die Formulierung "bürokratisches Ungetüm" stammt vom Redakteur, der unsere Information, wie von mir schon erklärt, branchenüblich überarbeitet hat.um sie aber jetzt selbst in diesem Artikel als „bürokratisches Ungetüm“ zu bezeichnen.
"Vorstoß" etc
Dein Link zitiert mich treffend:
Eben dieses Ziel hatten wir nicht nur anvisiert, sondern auch aktiv verfolgt, Gespräche mit den Behörden geführt und schließlich eine Eingabe gemacht.In einem zweiten Schritt kann dann vielleicht, weil es logisch, aber bislang juristisch (noch) nicht möglich ist, von der Behörde eine Regelung für die direkte Anwendbarkeit auf alte deutsche Geräte ohne Umweg über das Ausland getroffen werden. Das habe ich ja als durchaus realistisches Ziel Ziel beschrieben.
Du hast einen Satz ausgesprochen den mit, vor und nach Dir hunderte gedacht oder gesagt haben. Dass auch Deutschland schließlich ein europäisches Land sei. Aber dies wurde und wird bis heute eben leider von der Behörde im juristischen Kontext ganz anders interpretiert.
Der VMLL steht zu 100 % hinter den Einschränkungen der Performance entspr. LTF-L3 , wenn im Gegenzug dafür Freiheiten gewährt werden, welche die leistungsfähigeren Geräte nicht haben.
Und wir sind nach wie mit den LTF-L völlig zufrieden, auch wenn eine Menge Anforderungen an Segelflieger aus LFG übernommen werden mussten.
Wir wenden uns gegen Ungleichheit: Nämlich dass Hersteller aus dem europäischen Ausland heute nach unserem Recht Freiheiten gewährt bekommen, die den deutschen Anbietern verwehrt werden. Und wir freuen uns dabei natürlich auch darüber, wenn dabei Vereinfachungen in den Bauvorschriften erreicht werden, die damals aus politischen Gründen nicht realisierbar waren.
Beste Grüße,
Mike