Handfunke im Dreiachser
Moderator: Moderatorenteam
Das ganze Hin-und her hat doch mittlerweile solche Ausmaße, daß man am Besten die Ul-Fliegerei an den Nagel hängt um nicht Gefahr laufen zu müssen, Haus und Hof zu verlieren. Irgendwo ist immer ein Stolperstein eingebaut. Die werden es schon schaffen, daß die Ul Fliegerei durch idiotische Regelungen zum Erliegen kommt.
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Ich kläre auch immer gern über die tatsächliche Rechtslage auf, wo ich kann und lasse dann jeden tun was er will. Ich bin nicht die Polizei. Wichtig ist nur, dass man sich bewusst außerhalb der Vorschriften befindet und dann dafür die Verantwortung tragen kann.Bauscher hat geschrieben: ...
Ich will niemand hier im Forum kritisieren. Mir liegt es einzig und allein daran, daß die "stümperhaften" Entscheidungen mal von der rechtlichen Seite beleuchtet werden. Am Ende halten sie sich immer schadlos am Piloten.
Ich denke die ganze Geschichte mit dem Funk (dazu kommt dann noch funken im Ausland, ausländische Flugzeuge im Inland und so weiter) ist rechtlich überhauptnicht eindeutig zu bewerten.
Mit irgendeinem Flugfunkgerät zu fliegen und es wie vorgesehen zu benutzen ist definitiv besser/sicherer als ohne eins zu fliegen.
...und wenn in einem Flieger ein zugelassenes ICOM verwendet wird ist alles in Ordnung. Das hat mit Fenstern aus denen man sich hinauslehnt wirklich gar nichts zu tun.Bauscher hat geschrieben:...wenn in einem Flieger ein nicht genehmigtes ICOM eingebaut ist, dann liegt zweifelsfrei ein Verstoß vor.
Und Bauscher, wenn Du Angst um Haus und Hof hast ist es vielleicht besser für Dich, die Ul-Fliegerei an den Nagel zu hängen.
Gruß Reinhard
Ich glaube, wir sollten diese unfruchtbare Debatte so lange ruhen lassen, bis Cobra Uwe eine rechtlich unanfechtbare Antwort von den Verbänden erhält.
Wie diese Anwort aussehen wird, kann ich mir jetzt schon vorstellen.
Möchte aber bis zum erneuten Aufleben dieses Threads noch folgende Überlegungen in den Raum stellen:
Auf der Ausnahmeliste von 2007 ist die neue leichte Klasse nicht aufgeführt.
Also besteht Einbaupflicht von einem Funkgerät, so lange diese Liste nicht entsprechend ergänzt wird. Macht Euch doch wenigstens mal die Mühe die anhängigen Erläuterungen der Ausnahmeliste durch zu lesen. Da steht wirklich alles drin. Die Debatte um genehmigtes oder ungenehmigtes Funkgerät erübrigt sich doch!
Durch den Einbau eines Funkgerätes von im Durchschnitt 1000 Gramm ist das Gewichtslimit überschritten und diese neuen Flieger (mit Hängen und Würgen durchgeboxt) sind wieder auf dem Boden bevor Sie richtig in die Luft gekommen sind. Leider besteht ja auch noch die Verordnung, daß Einbauten zum Leergewicht gehören.
Und lieber quax2000,
die hier geführte Debatte wird nicht wegen der "momentan noch genehmigten" ICOM Geräte geführt. Wenn Du die Tragweite nicht erkennst, ist es schade! Du bist schneller in den Gesetzesmühlen als Dir lieb ist. Hoffe, daß Du nie in eine Situation gerätst, wo im Nachhinein die Aufgabe der Ul Fliegerei die bessere Lösung gewesen wäre. Aber viele in den Foren nehmen sich die Aussagen "Dritter" als Vorbild, nur weil die Interessengrüppchen alles so hinbiegen, wie es uns (Ihnen)genehm ist!
Mach das dann einem Richter klar und erzähle mir wie das ausgegangen ist.
Wie diese Anwort aussehen wird, kann ich mir jetzt schon vorstellen.
Möchte aber bis zum erneuten Aufleben dieses Threads noch folgende Überlegungen in den Raum stellen:
Auf der Ausnahmeliste von 2007 ist die neue leichte Klasse nicht aufgeführt.
Also besteht Einbaupflicht von einem Funkgerät, so lange diese Liste nicht entsprechend ergänzt wird. Macht Euch doch wenigstens mal die Mühe die anhängigen Erläuterungen der Ausnahmeliste durch zu lesen. Da steht wirklich alles drin. Die Debatte um genehmigtes oder ungenehmigtes Funkgerät erübrigt sich doch!
Durch den Einbau eines Funkgerätes von im Durchschnitt 1000 Gramm ist das Gewichtslimit überschritten und diese neuen Flieger (mit Hängen und Würgen durchgeboxt) sind wieder auf dem Boden bevor Sie richtig in die Luft gekommen sind. Leider besteht ja auch noch die Verordnung, daß Einbauten zum Leergewicht gehören.
Und lieber quax2000,
die hier geführte Debatte wird nicht wegen der "momentan noch genehmigten" ICOM Geräte geführt. Wenn Du die Tragweite nicht erkennst, ist es schade! Du bist schneller in den Gesetzesmühlen als Dir lieb ist. Hoffe, daß Du nie in eine Situation gerätst, wo im Nachhinein die Aufgabe der Ul Fliegerei die bessere Lösung gewesen wäre. Aber viele in den Foren nehmen sich die Aussagen "Dritter" als Vorbild, nur weil die Interessengrüppchen alles so hinbiegen, wie es uns (Ihnen)genehm ist!
Mach das dann einem Richter klar und erzähle mir wie das ausgegangen ist.
Gute Idee!Bauscher hat geschrieben:...wir sollten diese unfruchtbare Debatte... ruhen lassen
Ein KRT2 wiegt 360g...Bauscher hat geschrieben:Durch den Einbau eines Funkgerätes von im Durchschnitt 1000 Gramm
Es war doch zu Beginn vom "Titel: Handfunke im Dreiachser" die Rede. Da passt das ICOM doch ins Bild.Bauscher hat geschrieben:...die hier geführte Debatte wird nicht wegen der "momentan noch genehmigten" ICOM Geräte geführt.
Aufgabe der UL-Fliegerei ist für mich schlicht nicht vorstellbar.Bauscher hat geschrieben:...Hoffe, daß Du nie in eine Situation gerätst, wo im Nachhinein die Aufgabe der Ul Fliegerei die bessere Lösung gewesen wäre.
Gruß Reinhard
- dsommerfeld
- Beiträge: 412
- Registriert: Mi 10. Jun 2009, 14:02
Hallo quax2000,
dieser Thread wurde von fruitbat eröffnet mit der Frage, ob er seine Handfunke verwenden darf. Man kann also davon ausgehen, daß er kein Gerät mit Zulassung hat. Die Frage hätte sich ja sonst erübrigt.
Hier ein Auszug aus den Bestimmungen, da sich anscheinend nicht die Mühe gemacht wird, selbst nachzulesen.
"Allerdings müssen Funkgeräte benutzt werden, die vom Flugsicherungsunternehmen (DFS) zugelassen werden"
Danach hätte dieser Thread eigentlich wieder geschlossen werden können, da alles gesagt wurde.
dieser Thread wurde von fruitbat eröffnet mit der Frage, ob er seine Handfunke verwenden darf. Man kann also davon ausgehen, daß er kein Gerät mit Zulassung hat. Die Frage hätte sich ja sonst erübrigt.
Hier ein Auszug aus den Bestimmungen, da sich anscheinend nicht die Mühe gemacht wird, selbst nachzulesen.
"Allerdings müssen Funkgeräte benutzt werden, die vom Flugsicherungsunternehmen (DFS) zugelassen werden"
Danach hätte dieser Thread eigentlich wieder geschlossen werden können, da alles gesagt wurde.
Hier geht es ja rund! Ich habe paar Tage nicht mitlesen können, daher erst jetzt mein Statement:
Ich verwende ein Icom IC-A 15, welches eine Zulassung besitzt. Ich dachte, es hätte die 8,33 kHz-Rasterung, da ich es erst vor einem Jahr gekauft habe, aber dem ist nicht so. Mich hatte das beim Kauf nicht so interessiert, weil ich die Quetsche nur für die Motorschirmausbildung verwendet habe und dann wieder verkaufen wollte.
Für die nächsten 3 Jahre nehme ich das Ding im Stratos, was dann kommt, werde ich sehen. Entweder gibt es dann zugelassene Handfunken oder ich baue eben eine feste Funke ein. Oder der Prüfer guckt nicht hin...
Ich verwende ein Icom IC-A 15, welches eine Zulassung besitzt. Ich dachte, es hätte die 8,33 kHz-Rasterung, da ich es erst vor einem Jahr gekauft habe, aber dem ist nicht so. Mich hatte das beim Kauf nicht so interessiert, weil ich die Quetsche nur für die Motorschirmausbildung verwendet habe und dann wieder verkaufen wollte.
Für die nächsten 3 Jahre nehme ich das Ding im Stratos, was dann kommt, werde ich sehen. Entweder gibt es dann zugelassene Handfunken oder ich baue eben eine feste Funke ein. Oder der Prüfer guckt nicht hin...