Sicherheits Aussenlandung und wiederstart, die Regeln?
Moderator: Moderatorenteam
Sicherheits Aussenlandung und wiederstart, die Regeln?
Früher (vor ca. 11 Jahre) hatte ich gelernt dass einen Wiederstart nach eine sicherheits Aussenlandung (z.B. wegen schlechtem Wetter oder nachziehen der Antriebsriemen) keine genehmigung bedarf (weil es die sicherheit nicht zugute kommt wenn man es piloten schwer macht danach wieder weg zu fliegen). Ich lese aber immer öfter dass man doch eine genehmigung braucht.
Vielleicht kann mir jemanden informieren wie es heutzutage geregelt ist, und wenn es mal passiert, wo rufe ich an für eine genehmigung und wie lange dauert das? Die chance dass sowas passiert ist eher gering, aber interessant ist es mal zu wissen wie es sich offiziel gehört.
Wenn man eine sicherheits Aussenlandung vor hat, sollte man ja in niedrige höhe die landefläche überfliegen. Da ist es also legal mal in 1m höhe über die Acker zu fliegen und zu entscheiden das man nicht dort landen möchte (Tiefflug quasi legal).
Alles grauzone denke ich. Und nein, ich habe nicht vor jetzt jeder pinkelpauze neben eine fastfoodkette zu landen und danach wieder ab zu heben, oder nur noch in 1m höhe zu fliegen, mich interessiert nur die genaue rechtslage!
Vielleicht kann mir jemanden informieren wie es heutzutage geregelt ist, und wenn es mal passiert, wo rufe ich an für eine genehmigung und wie lange dauert das? Die chance dass sowas passiert ist eher gering, aber interessant ist es mal zu wissen wie es sich offiziel gehört.
Wenn man eine sicherheits Aussenlandung vor hat, sollte man ja in niedrige höhe die landefläche überfliegen. Da ist es also legal mal in 1m höhe über die Acker zu fliegen und zu entscheiden das man nicht dort landen möchte (Tiefflug quasi legal).
Alles grauzone denke ich. Und nein, ich habe nicht vor jetzt jeder pinkelpauze neben eine fastfoodkette zu landen und danach wieder ab zu heben, oder nur noch in 1m höhe zu fliegen, mich interessiert nur die genaue rechtslage!
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Antwort in §25 LuftVG:
**********
(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen
1. außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
2. außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
3. innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz
nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
1. der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder
2. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.
In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.
(3) Der Berechtigte kann Ersatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen Schadens nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 33 bis 43 beanspruchen.
**************
LG, Frank
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(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen
1. außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
2. außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
3. innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz
nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
1. der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder
2. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.
In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.
(3) Der Berechtigte kann Ersatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen Schadens nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 33 bis 43 beanspruchen.
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LG, Frank
...''einfach'' Fliegen!!!
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Soweit ich weiß ist die Gestzeslage genauso wie Du es aus der Vergangenheit kennst!
Sicherheitslandungen sind ok und Wiederstart ist unbürokratisch möglich. Sicherheitslandungen sind es immer dann, wenn dadurch ein Notfall oder oder eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden kann oder Hilfe geleistet wird.
Alles andere sind Notlandungen - da ist eine Information von Polizei usw. nötig und auch der Wiederstart geht nur mit Genehmigung. Das sind Landungen die Du machen musst, weil das Flugzeug nicht mehr weiter fliegt. Die Notlage existiert also schon.
Natürlich kannst Du für eine Sicherheitslandung das Landefeld vorher checken! Wetter, Spritmangel usw. können Dir aber immer auch als schlechte Flugvorbereitung ausgelegt werden!
und hier: http://www.fliegermagazin.de/recht/inde ... itslandung
Wenn Du "Sicherheitsaußenlandung" googlest findest Du sicher auch den Gestzestext dazu!
Sicherheitslandungen sind ok und Wiederstart ist unbürokratisch möglich. Sicherheitslandungen sind es immer dann, wenn dadurch ein Notfall oder oder eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden kann oder Hilfe geleistet wird.
Alles andere sind Notlandungen - da ist eine Information von Polizei usw. nötig und auch der Wiederstart geht nur mit Genehmigung. Das sind Landungen die Du machen musst, weil das Flugzeug nicht mehr weiter fliegt. Die Notlage existiert also schon.
Natürlich kannst Du für eine Sicherheitslandung das Landefeld vorher checken! Wetter, Spritmangel usw. können Dir aber immer auch als schlechte Flugvorbereitung ausgelegt werden!
und hier: http://www.fliegermagazin.de/recht/inde ... itslandung
Wenn Du "Sicherheitsaußenlandung" googlest findest Du sicher auch den Gestzestext dazu!
Sicherheitsaußenlandung und die Folgen
Hallo cle74
Ich möchte hier nichts wiederholen, sondern Dir/Euch meinen Beitrag, aus der Sichtweise von Sicherheitseinsatzkräften, wie Polizei, Feuerwehr- und Rettungsdienste, einmal darstellen.
Du leitest gerade, aus welchen Gründen auch immer, eine Sicherheitsaußenlandung ein, die aber nichts mit einem "Notfall" zu nun hat.
Du hast Deine Landung ohne Schäden vollzogen.
Nun stehst Du auf einer Wiese, auf der Du eventl. einen Flurschaden verursacht hast, wo ein erneuter Start ohne Probleme durchgeführt werden kann und darf.
Dem steht natürlich nichts im Weg, aber ....
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Ein paar Minuten vorher beobachteten, nicht nur ein Bürger, sondern sehr viele andere Bürger Deinen Anflug auf eine Wiese,
die aber kein Flugplatz ist, sondern die Weidewiese von Landwirt "X".
Jetzt rufen ganz viele Bürger bei der Leitstelle der Feuerwehr und der Polizei an und melden das ein Flugzeug, auf einer Wiese, abgestürzt ist.
Einige Bürger werden das Wort GELANDET benutzen , andere wiederum das Wort ABGESTÜRZT.
Die Leitstellendisponenten fragen natürlich beim anrufenden Bürger genau nach, was da passiert ist.
Das können die meldenden Bürger natürlich nicht genau sagen
und begnügen sich meistens mit der einfachen ausgesprochen Sichtweise: "Flugzeug, Wiese, abgestürzt, mehr weiß ich auch nicht".
Da jetzt nicht nur ein Bürger, sondern gleich mehrere Bürger bei beiden Leitstellen der Polizei und Feuerwehr angerufen haben,
gehen die Leitstellendisponenten jetzt von einer realen unbekannten Schadenslage aus, bei dem ein Flugzeug mit einer unbekannten Zahl von Passagieren auf einer Wiese abgestürzt ist.
Mehr wissen die Leitstellendisponenten im Moment auch nicht
Nun tritt ein Automatismus, bei den jeweiligen Leitstellendisponenten, ein, der nur wenige Sekunden dauern darf und mittlerweile meistens rechnergestützt abläuft.
Hierbei werden dann die verschienen Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge der,
- Polizei ( mehrere Einsatzfahrzeuge),
- Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr ( Einsatzleitfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeug, Rüstwagen, Drehleiter (evtl. Flugzeug im Baum), Mannschaftswagen usw.
- Rettungsdienst (zu Verfügung stehende Rettungswagen, weil unbekannte Anzahl von Verletzten), Notarzteinsatzfahrzeug, evtl. Rettungshubschrauber)
- Evtl. wird ein sogenannter ManV alarmiert (Ausnahme). Das ist ein "Massenanfall von Verletzten". Damit wird dann eine ganze Reihe von Rettungsdienstkräften und Notärzten alarmiert.
Die sind jetzt alle auf dem Weg zur Einsatzstelle, der Weidewiese vom Landwirt "X". Übrigens kommt auch Landwirt "X" wegen dem Flurschaden (Deine Luftsportgeräte- Haftpflichtversicherung).
Und warum fahren die da jetzt hin
Weil die Leitstellendisponenten keine anderen Informationen haben, als die Informationen von den anrufenden Bürgern Du hast ja nicht angerufen
So ein Großeinsatz kostet nicht nur Geld, sondern die Einsatzfahrten sind auch für die Einatzkräfte nicht ungefährlich, teilweise sogar tödlich (sehr selten, aber es kommt vor).
Außerdem rückt die freiwillige Feuerwehr mit ihren Einsatzkräften aus ihrer Freizeit an, also freiwillig, die Du mit ins Rollen gebracht hast.
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Also, wenn Du mit Deinem Luftsportgerät oder Flugzeug irgendwo außerhalb des Flugplatzes landest, ruf BITTE einfach die Polizei an und erzähle ihr was Dir passiert ist.
Somit kannst Du dazu beitragen, das die ganze, oben zwischen den Strichen aufgeführte Maschinerie NICHT ins Rollen gebracht wird.
Denn auch Du bist zur Schadensminderung verpflichtet.
Auch die Städte und Kommunen leiden unter Geldnot und die werden dann bei Dir versuchen die Kosten für den vermeidlichen Einsatz einzufordern,
weil Du nicht zur Aufklärung der Sachlage beigetragen hast. Weil, Du hast ja nicht angerufen.
Also einfach die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) anrufen und zur Aufklärung Deiner Sicherheitsaußenlandung beitragen.
Auch solltest Du Dich tunlichst mit Landwirt "X", wegen eines eventl. Flurschaden, besprechen. Dazu hast Du Deine Luftsportgeräte- Haftpflichtversicherung.
Sonst beginnst Du damit Flugflucht
Zum Schluss kommt dann ein Einsatzfahrzeug der Polizei und eventl. ein Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr sowie ein Rettungswagen.
Sie dienen aber dann in erster Linie nur Deiner und eventl. Deines Mitfliegers, Sicherheit für den Neustart.
Denn auch da kann ja (DIR und ihm/ihr) etwas passieren, da es ein unbekanntes (ungepflegtes) Gebiet ist.
Ich habe dieses Szenario nur auf Dich ausgelegt, weil Du hier gefragt hast.
Jeder soll damit angesprochen werden, um zu verstehen was er/sie damit "ins Rollen" bringt.
Es soll Dich in keiner Weise kompromittieren.
Gruß Mark
Ich möchte hier nichts wiederholen, sondern Dir/Euch meinen Beitrag, aus der Sichtweise von Sicherheitseinsatzkräften, wie Polizei, Feuerwehr- und Rettungsdienste, einmal darstellen.
Du leitest gerade, aus welchen Gründen auch immer, eine Sicherheitsaußenlandung ein, die aber nichts mit einem "Notfall" zu nun hat.
Du hast Deine Landung ohne Schäden vollzogen.
Nun stehst Du auf einer Wiese, auf der Du eventl. einen Flurschaden verursacht hast, wo ein erneuter Start ohne Probleme durchgeführt werden kann und darf.
Dem steht natürlich nichts im Weg, aber ....
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Ein paar Minuten vorher beobachteten, nicht nur ein Bürger, sondern sehr viele andere Bürger Deinen Anflug auf eine Wiese,
die aber kein Flugplatz ist, sondern die Weidewiese von Landwirt "X".
Jetzt rufen ganz viele Bürger bei der Leitstelle der Feuerwehr und der Polizei an und melden das ein Flugzeug, auf einer Wiese, abgestürzt ist.
Einige Bürger werden das Wort GELANDET benutzen , andere wiederum das Wort ABGESTÜRZT.
Die Leitstellendisponenten fragen natürlich beim anrufenden Bürger genau nach, was da passiert ist.
Das können die meldenden Bürger natürlich nicht genau sagen
und begnügen sich meistens mit der einfachen ausgesprochen Sichtweise: "Flugzeug, Wiese, abgestürzt, mehr weiß ich auch nicht".
Da jetzt nicht nur ein Bürger, sondern gleich mehrere Bürger bei beiden Leitstellen der Polizei und Feuerwehr angerufen haben,
gehen die Leitstellendisponenten jetzt von einer realen unbekannten Schadenslage aus, bei dem ein Flugzeug mit einer unbekannten Zahl von Passagieren auf einer Wiese abgestürzt ist.
Mehr wissen die Leitstellendisponenten im Moment auch nicht
Nun tritt ein Automatismus, bei den jeweiligen Leitstellendisponenten, ein, der nur wenige Sekunden dauern darf und mittlerweile meistens rechnergestützt abläuft.
Hierbei werden dann die verschienen Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge der,
- Polizei ( mehrere Einsatzfahrzeuge),
- Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr ( Einsatzleitfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeug, Rüstwagen, Drehleiter (evtl. Flugzeug im Baum), Mannschaftswagen usw.
- Rettungsdienst (zu Verfügung stehende Rettungswagen, weil unbekannte Anzahl von Verletzten), Notarzteinsatzfahrzeug, evtl. Rettungshubschrauber)
- Evtl. wird ein sogenannter ManV alarmiert (Ausnahme). Das ist ein "Massenanfall von Verletzten". Damit wird dann eine ganze Reihe von Rettungsdienstkräften und Notärzten alarmiert.
Die sind jetzt alle auf dem Weg zur Einsatzstelle, der Weidewiese vom Landwirt "X". Übrigens kommt auch Landwirt "X" wegen dem Flurschaden (Deine Luftsportgeräte- Haftpflichtversicherung).
Und warum fahren die da jetzt hin
Weil die Leitstellendisponenten keine anderen Informationen haben, als die Informationen von den anrufenden Bürgern Du hast ja nicht angerufen
So ein Großeinsatz kostet nicht nur Geld, sondern die Einsatzfahrten sind auch für die Einatzkräfte nicht ungefährlich, teilweise sogar tödlich (sehr selten, aber es kommt vor).
Außerdem rückt die freiwillige Feuerwehr mit ihren Einsatzkräften aus ihrer Freizeit an, also freiwillig, die Du mit ins Rollen gebracht hast.
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Also, wenn Du mit Deinem Luftsportgerät oder Flugzeug irgendwo außerhalb des Flugplatzes landest, ruf BITTE einfach die Polizei an und erzähle ihr was Dir passiert ist.
Somit kannst Du dazu beitragen, das die ganze, oben zwischen den Strichen aufgeführte Maschinerie NICHT ins Rollen gebracht wird.
Denn auch Du bist zur Schadensminderung verpflichtet.
Auch die Städte und Kommunen leiden unter Geldnot und die werden dann bei Dir versuchen die Kosten für den vermeidlichen Einsatz einzufordern,
weil Du nicht zur Aufklärung der Sachlage beigetragen hast. Weil, Du hast ja nicht angerufen.
Also einfach die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) anrufen und zur Aufklärung Deiner Sicherheitsaußenlandung beitragen.
Auch solltest Du Dich tunlichst mit Landwirt "X", wegen eines eventl. Flurschaden, besprechen. Dazu hast Du Deine Luftsportgeräte- Haftpflichtversicherung.
Sonst beginnst Du damit Flugflucht
Zum Schluss kommt dann ein Einsatzfahrzeug der Polizei und eventl. ein Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr sowie ein Rettungswagen.
Sie dienen aber dann in erster Linie nur Deiner und eventl. Deines Mitfliegers, Sicherheit für den Neustart.
Denn auch da kann ja (DIR und ihm/ihr) etwas passieren, da es ein unbekanntes (ungepflegtes) Gebiet ist.
Ich habe dieses Szenario nur auf Dich ausgelegt, weil Du hier gefragt hast.
Jeder soll damit angesprochen werden, um zu verstehen was er/sie damit "ins Rollen" bringt.
Es soll Dich in keiner Weise kompromittieren.
Gruß Mark
Zuletzt geändert von slowwings am Fr 27. Jun 2014, 07:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Sehr guter Text, Mark - macht man sich normal und besonders bei bevorstehender Landung eigentlich gar keine Gedanken drüber!
Ich hab neulich ne Außenlandung eines Seglers beobachtet, bin dann mal hinterher und als ich gesehen habe, dass alles gut ist (der stand so 300m weg in der Wiese und telefonierte), bin auch wieder nach Hause - ich wohne zwischen der Wiese und den Rettungskräften, und da kam nix... Möglicherweise hat der Gute aber auch Deinen Rat schon gekannt und die Sheriffs informiert...
...ich habs jedenfalls mal auf meine persönliche Checkliste gesetzt, weils da noch nicht drauf war!
LG, Frank
Ich hab neulich ne Außenlandung eines Seglers beobachtet, bin dann mal hinterher und als ich gesehen habe, dass alles gut ist (der stand so 300m weg in der Wiese und telefonierte), bin auch wieder nach Hause - ich wohne zwischen der Wiese und den Rettungskräften, und da kam nix... Möglicherweise hat der Gute aber auch Deinen Rat schon gekannt und die Sheriffs informiert...
...ich habs jedenfalls mal auf meine persönliche Checkliste gesetzt, weils da noch nicht drauf war!
LG, Frank
...''einfach'' Fliegen!!!
Hallo Mark,
sehr gut beschrieben das Szenario welches passieren könnte
Mir ist so etwas vor einigen Jahren selbst passiert, als ich noch als Fluglehrer und Testpilot für Motorschirme tätig war. Auf einem nur für Gleit/Motorschirme zugelassenem Platz habe ich einen neuen Schirm für eine Motorzulassung getestet und musste dazu natürlich entsprechende Flugmanöver durchführen. Unter anderem auch Einklapper und Steilspiralen. Dieses muss ein Spaziergänger beobachtet haben und dachte, ich würde abstürzen. Er rief per Handy die Polizei, welche auch wenige Minuten nach meiner einwandfreien Landung auf dem Platz erschien und mich fragte, wo der abgestürzte Pilot sei. Nach meiner ausführlichen Erklärung über den Sachverhalt zogen sie wieder ab. Probleme gab es mit den Beamten keine, doch bei späteren Testflügen habe ich dann vorher die örtliche Polizeidienststelle informiert.
Gruß
Thomas
sehr gut beschrieben das Szenario welches passieren könnte
Mir ist so etwas vor einigen Jahren selbst passiert, als ich noch als Fluglehrer und Testpilot für Motorschirme tätig war. Auf einem nur für Gleit/Motorschirme zugelassenem Platz habe ich einen neuen Schirm für eine Motorzulassung getestet und musste dazu natürlich entsprechende Flugmanöver durchführen. Unter anderem auch Einklapper und Steilspiralen. Dieses muss ein Spaziergänger beobachtet haben und dachte, ich würde abstürzen. Er rief per Handy die Polizei, welche auch wenige Minuten nach meiner einwandfreien Landung auf dem Platz erschien und mich fragte, wo der abgestürzte Pilot sei. Nach meiner ausführlichen Erklärung über den Sachverhalt zogen sie wieder ab. Probleme gab es mit den Beamten keine, doch bei späteren Testflügen habe ich dann vorher die örtliche Polizeidienststelle informiert.
Gruß
Thomas
Fliegen ist geil
Sicherheitsaußenlandung und die Folgen
@ Frank
Dankeschön.
@ hubsi
" sehr gut beschrieben das Szenario welches passieren könnte "
Der Leitstellendisponent hat gar keine anderen Möglichkeiten, auf solche Anrufe anders zu reagieren,
da im Ernstfall jede Verzögerung ihm zur Last gelegt würde. Außerdem werden alle eingehenden Telefongespräche
mitgeschnitten und gegebenenfalls durch die Polizei/Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Dies ist das Ziel, die Mittel und der Weg bei einer solchen Meldung
Das Ziel, die Mittel und der Weg, werden bei solchen Schadenslagen gedanklich abgearbeitet und ausgeführt
@ Stephan
" Tja und bei uns sind die Leute dran gewöhnt dass da öfter mal ein Flieger in der Pampas steht ... "
Stephan, hier in der Bundesrepublik Deutschland ist man wachsam, außerdem sorgt man sich hier noch um seine Bürger ...
Gruß Mark
Dankeschön.
@ hubsi
" sehr gut beschrieben das Szenario welches passieren könnte "
Der Leitstellendisponent hat gar keine anderen Möglichkeiten, auf solche Anrufe anders zu reagieren,
da im Ernstfall jede Verzögerung ihm zur Last gelegt würde. Außerdem werden alle eingehenden Telefongespräche
mitgeschnitten und gegebenenfalls durch die Polizei/Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Dies ist das Ziel, die Mittel und der Weg bei einer solchen Meldung
Das Ziel, die Mittel und der Weg, werden bei solchen Schadenslagen gedanklich abgearbeitet und ausgeführt
@ Stephan
" Tja und bei uns sind die Leute dran gewöhnt dass da öfter mal ein Flieger in der Pampas steht ... "
Stephan, hier in der Bundesrepublik Deutschland ist man wachsam, außerdem sorgt man sich hier noch um seine Bürger ...
Gruß Mark
Sicherheitsaussenlandung
Ich wollte nur noch mal Marks Auführungen ergänzen.
Zusätzlich wird die Rettungsleitstelle auch noch das Rescue Coordination Center Münster verständigen (Search and Rescue).
Da ist dann mindestens ein Hubschrauber (zusätzlich zum Notarzthubschrauber) unterwegs.
Zusätzlich wird die Rettungsleitstelle auch noch das Rescue Coordination Center Münster verständigen (Search and Rescue).
Da ist dann mindestens ein Hubschrauber (zusätzlich zum Notarzthubschrauber) unterwegs.
- powerandpitch
- Beiträge: 1173
- Registriert: Do 3. Mai 2012, 16:32
- Wohnort: EDWF
Das sind eben die Nachteile eines Landes, welches sich auf die Fahnen geschrieben hat, jedem Unfallopfer möglichst innerhalb von 10 Minuten einen ausgebildeten Notarzt vor die Füße stellen zu wollen.
Haftungsrechtlich wird man dem Piloten daraus keinen Strick drehen können, da er die Alarmierung nicht ausgelöst hat, sondern lediglich ein ihm zustehendes Recht wahrgenommen hat.
Haftungsrechtlich wird man dem Piloten daraus keinen Strick drehen können, da er die Alarmierung nicht ausgelöst hat, sondern lediglich ein ihm zustehendes Recht wahrgenommen hat.
Richtig motorisiert fliegt alles.