Welches Funksprechzeugniss benötige ich rechtlich .........
Moderator: Moderatorenteam
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Nach meinem Verständnis ist es seit Einführung der neuen Sprachanforderungen für jeden UL- und Segelflieger illegal in Englisch zu funken.
Das erreichte Level muß in einen Schein oder das Funksprechzeugnis eingetragen werden. Nur dieser Eintrag ist gültig, irgendwelche andere Urkunden oder Bescheinigungen nicht.
Da UL- und Segelflieger kein BZF benötigen, war die verbändliche/behördliche Schlussfolgerung, dass sie auch keine entsprechende Eintragungen in diesen Scheinen machen.
Auch in das BZF wird keine Einträge gemacht (im Gegensatz zum Dänemark, z.B.).
Also ist es egal wie der Inhaber eines solchen Scheins, mit oder ohne BZF, bei einem Sprachtest abscheidet. Das Ergebnis kann nirgendwo eingetragen und folglich auch nicht in der einzigsten akzeptierten Form nachgewiesen werden.
Dies basiert auf ca. 1 Jahr alte Auskünfte; vielleicht hat sich inzwischen was geändert.
Dass das Ganze nichts zur Flugsicherheit beiträgt ist unumstritten, steht jedoch auf ein anderes Blatt.
Das erreichte Level muß in einen Schein oder das Funksprechzeugnis eingetragen werden. Nur dieser Eintrag ist gültig, irgendwelche andere Urkunden oder Bescheinigungen nicht.
Da UL- und Segelflieger kein BZF benötigen, war die verbändliche/behördliche Schlussfolgerung, dass sie auch keine entsprechende Eintragungen in diesen Scheinen machen.
Auch in das BZF wird keine Einträge gemacht (im Gegensatz zum Dänemark, z.B.).
Also ist es egal wie der Inhaber eines solchen Scheins, mit oder ohne BZF, bei einem Sprachtest abscheidet. Das Ergebnis kann nirgendwo eingetragen und folglich auch nicht in der einzigsten akzeptierten Form nachgewiesen werden.
Dies basiert auf ca. 1 Jahr alte Auskünfte; vielleicht hat sich inzwischen was geändert.
Dass das Ganze nichts zur Flugsicherheit beiträgt ist unumstritten, steht jedoch auf ein anderes Blatt.
Ja, die Behörde hat sich da selber ein Ei gelegt.oscaryankee hat geschrieben:
Dies basiert auf ca. 1 Jahr alte Auskünfte; vielleicht hat sich inzwischen was geändert.
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Mit dem Bestehen des Level 4 bekommst du eine Bescheinigung zum Eintrag in deinen Luftfahrerschein (PPLA).
Als ULer hast du den aber nicht!
Der DAEC hat es mir in den neuen SPL eingetragen.
Die Bundesnetzagentur hat damals schon ein eigenes Papier ausgefüllt.
Bei mir ist es jetzt 5Mon. her.
Vieleicht ist ja weder alles anders. Wundern würde es mich nicht
UWE
No Guts - No Glory
Hallo Michael,Abdul hat geschrieben:@Stephan:
Du begreifst es nicht: In Deutschland ist es nicht wichtig, ob Du etwas kannst, sondern ob Du dafür einen Schein/Erlaubnis/Genehmigung oder sonst so ein komisches - natürlich kostenpflichtiges - Papier hast.
Alles Andere ist Anarchie und Leute, die so etwas gut finden, werden auf eine Insel verbannt!
Das wirklich Dumme ist nur, wenn Du etwas machst, und da kommt dann eine Kontrolle oder ähnliches, dann sind die Folgen normalerweise sehr dramatisch. (finanzieller Ruin bis zum Lebensende ohne Möglichkeit da wieder rauszukommen) Das ist das, was Uwe sicherlich sagen wollte. Und Denunzianten sind in Deutschland wirklich keine Mangelware! Denk nur mal daran, was die Leute in Mannheim alles der Polizei gemeldet haben.
Da das Risiko das Produkt aus Wahrscheinlichkeit und Ausmaß ist, sieht die Risikobewertung hier eben etwas anders aus, als in der freien Welt.
das ist seit langem die beste Analyse, die ich lesen durfte.
Sie bewegt sich auf höherem Niveau als FAZ und Süddeutsche zusammengenommen.
Gruß hob
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Hallo,
gero
Hat sich. Ich habe sowohl den Einlegezettel (von der Regulierungsxyz) als auch den Eintrag in die SPL (vom DULV) bekommen. Gegen Geld natürlich...oscaryankee hat geschrieben:Dann hat sich also was geändert. DULV wollte damals (auf Anfrage) keine entsprechende Einträge in den SPL machen (ich habe den Eintrag in meinen PPL-A machen lassen).Cobra Uwe hat geschrieben:Der DAEC hat es mir in den neuen SPL eingetragen.
gero