"ausl. Ultraleichtflgz."

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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Heck
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Beitrag von Heck » Fr 2. Sep 2011, 10:04

...folgender Satz steht eigentlich in jeder LTF:

"...Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften, einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR (Europäische Wirtschaftsregion) oder in der Türkei die Übereinstimmung mit den dort auf schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge in der Bauart Motorschirm und Motorschirm-Trike anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen bereits rechtmäßig nachgewiesen, so ist die Bescheinigung dieses Nachweises der Musterprüfung gleichwertig. Nur bei offensichtlichen Mängeln an dem schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeug in der Bauart Motorschirm und Motorschirm-Trike , die seine Lufttüchtigkeit in Frage stellen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Nachweise anfordern...."

(Interessant auch der Begriff "zuständige Stelle". Wer ist diese Stelle? Eine vom DULV erlassene LTA bezüglich eines Reflexmotorschirms <120kg Leermasse, war zumindest lt. Gerichtsurteil rechtswidrig.)

Die Praxis ist eine andere, die Verbände haben m.E. sogar EXTRA Geld bekommen (Stichwort EU Kommission) damit es auch mit den EU Nachbarn klappt. Tatsächlich klappts aber offensichtlich nicht einmal mit der Anerkennung von Musterprüfungen anderer Musterprüfstellen innerhalb Deutschlands. (Geht halt ums Geld, Doppelprüfungen sind für eine Prüfstelle lukrativ.)

Obwohl, wenn man beim DULV als Hersteller im Vorstand sitzt und seine Leute zudem auch schön in der Musterprüfstelle sitzen hat, dann kann es mit der Musterprüfung auch wie geschmiert gehen!

Man spricht in der Motorschirmszene in diesem Zusammenhang auch von sog. "Blitzmusterprüfungen" die quasi "über Nacht" von der Prüfstelle ausgestellt werden. ( http://www.motorschirm-verband.de/forum ... php?t=1642 )

LG
Heck
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