Sprechfunkvorraussetzung nach Österreich(Einweisung o. BZF)

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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stöpsl
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Sprechfunkvorraussetzung nach Österreich(Einweisung o. BZF)

Beitrag von stöpsl » Do 24. Feb 2011, 10:00

Im letzten Aerokurier war ein Artikel über Auslandflüge, von dem mir ein Vereinskollege berichtete. Dort war angeblich beschrieben, dass man mit dem UL ein englisches Sprechfunkzeugnis mit Anerkennung ICAO Level 4 nachweisen muss, da es sich für Deutsche Staatsbürger um Ausland handelt.
Ich habe etwas recherchiert und unter anderem bei einem PPL Piloten mit Österreichischer Lizenz im Schein die Eintragung über den Level 6 in Landessprache (Deutsch) gefunden. Das hiesse Deutsch als Landessprache = Level 6 und damit der Einflug erlaubt. Da man sich damit nur im Deutschen Luftraum bewegen darf wäre ein Einflug nach Österreich wiederum illegal. Das wäre nur dann erlaubt, wenn es "deutschsparchiger Luftraum" heissen würde. Erbsenzählerei....

Nun gab es viel Diskussion, ob man mit dem UL nun ein BZF und welches für den Einflug nach Österreich benötigt oder nicht. Da ich auf keinen grünen Zweig kam, habe ich mich mit Austro Control in Verbindung gesetzt. Die derzeitigen telefonischen und noch nicht verbindlichen Auskünfte waren folgende:

Da es sich um Luftsportgeräte und handelt, die nach Landesrecht gehandhabt werden, fallen Sie damit nicht unter das ICAO Recht. Und da in Österreich die Deutsche UL Lizenz anerkannt wird, in der auch eine Sprechfunkeinweisung eingetragen ist, ist der Einflug nach Österreich ohne BZF mit einem in D zugelassenem UL unter Beachtung der österreichischen Vorschriften wie ELT- Pflicht, kein Einflug in Kontrollzonen, Transponder im Luftraum E etc. möglich.

Da es sich hier um eine vorläufige telefonische Auskunft handelt, und der freundliche Herr von Austro Control die Angelegenheit noch einmal mit den Österreichischen Bestimmunen abgleichen möchte, werde ich erst mal abwarten, wie die schriftliche Antwort aussieht und diese hier veröffentlichen.
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dsommerfeld
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Beitrag von dsommerfeld » Do 24. Feb 2011, 11:50

Danke Stöpsl,

das sehe ich genau so. Als Uler braucht man kein Sprechfunkzeugnis. Das kann man mit ein paar Kreuzchen in der schriftlichen Prüfung erledigen. Man hat dann halt die Einschränkung: Keine Kontrollzonen etc.
Was jetzt passiert ist mir manchmal nicht erklärlich. Seid dem neuen Englischtest drehen jetzt alle am Rad. In der Regel heisst es "keine Luftsportgeräte". Dann wieder doch und dann kommt der DAEC und bietet die Prüfungen an. Warum? Was ist jetzt wahr und was nicht?
Wenn das ganze wirklich nicht für ULer sein muss, dann sollte der Verband auch nicht solche Dinge anbieten. Das verwirrt ja nur mehr. Fakt ist das ich mindestens 8 Berichte gelesen habe und alle schrieben etwas anders. Letztens war einer dabei, der sagte das es für ULs Pflicht sein soll, weil der Verband das ja prüft. <-- Neue Argumentationskette. Irgendwie tun alle immer so, als wenn man ohne BZF kein UL bewegen darf. Das ist ja schon einmal Unsinn Nummer1.
Das ist wie in dem anderen Threat bei Rudolf zu sehen ist eine Auslegung der Gesetze. Die sind mittlerweile so undurchsichtig, das nach einem Buch schreit mit der Aufschrift: Deutsch - UL Vorschriften, Ul Vorschiften - Deutsch. Warum ist denn niemand in der Lage die Dinge so zu formulieren, das sie Unmissverständlich sind und wir, die davon betroffen sind diese auch verstehen.

Was mache ich nun? BZF1 und alle paar Jahre zur Bildererkennung auf Englisch gehen? Am besten ist gleich einen AZF machen und Level X. Wir sind ja Deutsche und damit auf der sicheren Seite @@

P.S. Wer Englisch spricht braucht auch zwei Fallschirme

Dirk
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Beitrag von Stephan » Do 24. Feb 2011, 13:48

Versuch es doch mal mit meiner Einstellung, lieber Dirk: Gar nicht drüber nachdenken sonder einfach fliegen gehen. Klappt erstaunlich gut, ehrlich... :D

Gruss Stephan
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dsommerfeld
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Beitrag von dsommerfeld » Do 24. Feb 2011, 13:59

Du bist doch mein Vorbild ;)
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Beitrag von Stephan » Do 24. Feb 2011, 14:38

Das will ich doch hoffen, mein Sohn... :!:

Gruss Stephan
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Cobra Uwe
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Re: Sprechfunkvorraussetzung nach Österreich(Einweisung o. B

Beitrag von Cobra Uwe » Do 24. Feb 2011, 20:05

stöpsl hat geschrieben:Im letzten Aerokurier war ein Artikel über Auslandflüge, von dem mir ein Vereinskollege berichtete. Dort war angeblich beschrieben, dass man mit dem UL ein englisches Sprechfunkzeugnis mit Anerkennung ICAO Level 4 nachweisen muss, da es sich für Deutsche Staatsbürger um Ausland handelt.

Deine UL Lizens ist national. Du benötigst kein Funksprechzeugnis
Viele Staaten haben die deutsche nationale UL Lizens anerkannt und erlauben dir den Einflug in deren Hoheitsgebiet. Auch ohne Funklizens. Ist ja schließlich Bestandteil der deutschen nationalen UL Lizens.
Alles schön und gut solange du nicht funkst.
In Deutschland langt dir ein BZF II aus. Funken in deutscher Sprache.
Im Ausland benötigst du ein englisches FUnksprechzeugnis. Min. ein BZF I oder AZF.
Und jetzt kommt die ICAO in`s Spiel weil ein englisches Funksprechzeugnis international einsetzbar ist. Jetzt greift die Forderung der ICAO nach einem (min.) Level vier Test um dein englisches Funksprechzeugnis, auch im deutschsprachigen Ausland, legal benutzen zu können.
Ich habe vor einigen Monaten (versehentlich) den Level fünf gemacht und konnte ihn nirgens eintragen lassen, da du nur einen Nachweis für den Eintrag in den Luftfahrerschein bekommst.
Du aber hast keinen Luftfahrerschein sondern eine Sportpilotenlizens (oder so). Der DAEC stellt die jedoch eine Bescheinigung aus das du den Test gemacht und bestanden hast. Ist aber nicht rechtlich verbindlich.
Lange Rede kurz gemacht. Fliegen mit dem Ul im Ausland ja, Funken ohne BZF1 oder AZF mit dem erfordlichen Level 4 oder 5 oder 6 Nachweis , Nein!

Gruß UWE

PS: Hatte auch einmal bei Austrocontrol angerufen. Der Mann wußte Bescheid und hat auch von Kontrollen an Grenznahen Flugplätzen gesprochen.

PSS: Das war der Stand von vor vier Monaten. Vielleicht ist ja schon alles wieder anders :shock:
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Beitrag von stöpsl » Fr 25. Feb 2011, 08:41

Lange Rede kurz gemacht. Fliegen mit dem Ul im Ausland ja, Funken ohne BZF1 oder AZF mit dem erfordlichen Level 4 oder 5 oder 6 Nachweis , Nein!

Lieber Uwe,
genau diese Meinung vertreten die meisten Scheininhaber. Mein Telefonat mit Austro Control hatte aber anderes ergeben. Die Sprechfunkeinweisung wird bei ULs anerkannt.
Laut ICAO Bestimmungen gebe ich dir vollkommen Recht, tritt aber bei UL, da, wie Du richtig geschrieben hast, kein Luftfahrerschein sondern eine Sports Pilot Licence erforderlich ist, und wir in der "Welt der großen" nicht recht anerkannt werden. Die benutzen ja auch eine andere Luft zum Fliegen.
Austro Controll beobachtet die UL Flieger aus Deutschland seit Jahren genau und wenn die Deutschen sich weiter anständig benehmen, werden Sie sicher auch weiter einfliegen dürfen. Das war nicht immer so einfach und ich würde mir wünschen, dass der Ein/Durchflug so unkompliziert bleibt. wie in den letzten Jahren geregelt.

Grüßle aus Königsbrunn
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Cobra Uwe
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Beitrag von Cobra Uwe » Fr 25. Feb 2011, 10:05

[quote="stöpsel]Mein Telefonat mit Austro Control hatte aber anderes ergeben. Die Sprechfunkeinweisung wird bei ULs anerkannt.
Grüßle aus Königsbrunn
Stöpsl[/quote]

Wenn der Mann das so sagt ist ja alles gut.
Ich arbeite aber in einer rechtlich sensiblen Umgebung und kann mir Schnitzer und Ausrutscher in jeglicher Form nicht erlauben.
Nur aus dem Grund verlasse ich mich nicht auf Aussagen eines Herren aus dem Amt den das schützt mich nicht falls es nicht stimmt.
Also mache ich das was ich für richtig und nach langen Rumfragen auch für legal halte´.
Ich würde mich auf jeden Fall freuen wenn andere mit weniger Aufwand genauso rumknattern können ohne die Pest an den Hals zu bekommen.


Gruß nach Königsbrunn

UWE
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Re: Sprechfunkvorraussetzung nach Österreich(Einweisung o. B

Beitrag von stöpsl » Fr 25. Feb 2011, 10:48

Da es sich hier um eine vorläufige telefonische Auskunft handelt, und der freundliche Herr von Austro Control die Angelegenheit noch einmal mit den Österreichischen Bestimmunen abgleichen möchte, werde ich erst mal abwarten, wie die schriftliche Antwort aussieht und diese hier veröffentlichen.[/quote]


Da auch ich mich nicht in einer rechtlichen Grauzone bewegen möchte, hatte ich genau aus diesem Grund noch keine offizielle Stellungname dazu abgegeben, sondern lediglich das vorläufige Telefonat zitiert. Mir ging es genauso...habe auch lange rumgefragt und nie eine zufriedenstellende Auskunft bekommen. Das ging wie bei Dir bis zum BZF I mit gültiger ICAO anerkennung Level 4. Aber fast jeder hat was anderes gesagt. Deshalb ha be ich das Thema aufgegriffen und warte immer noch auf die schriftliche Antwort von Austro Control.
Ansonsten hast du vollkommen recht:
Lieber erst mal vom schlechtesten ausgehen, als hinterher Ärger zu kassieren.
Gruß
Stöpsl
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