Frage zu Kennzeichen bei LLs
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Frage zu Kennzeichen bei LLs
Hallo,
LLs benötigen kein Kennzeichen. Man kann jedoch eins beantragen, um im Funk bei belebten Plätzen besser identifizierbar zu sein.
Mich beschäftigt nun folgende Frage:
Wenn ich ein KZ für ein LL eintragen lasse, muss ich es dann am LL auch anbringen? Wenn ja, gelten dann die gleichen Vorschriften wie bei ULs (Größe, Farbe, Ort,..)?
Danke im Voraus für fundierte Tipps..
Grüße
LLs benötigen kein Kennzeichen. Man kann jedoch eins beantragen, um im Funk bei belebten Plätzen besser identifizierbar zu sein.
Mich beschäftigt nun folgende Frage:
Wenn ich ein KZ für ein LL eintragen lasse, muss ich es dann am LL auch anbringen? Wenn ja, gelten dann die gleichen Vorschriften wie bei ULs (Größe, Farbe, Ort,..)?
Danke im Voraus für fundierte Tipps..
Grüße
... der sich zwar so nennt, aber keinen fliegt
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Re: Frage zu Kennzeichen bei LLs
Eigentlich hast du dir deine Frage schon selbst beantwortet.
Und nein, man sieht es nich in der Luft, aber am Boden.
Es sei denn du rasierst die Bäume oder den Rasen, was aber nich erlaubt is und du vielleicht Angst hast dabei erwischt zu werden
und deswegen vielleicht nich Dein Kennzeichen draufkleben willst
Und JA die Kennzeichen haben bestimmte verbindliche Formate.
Ausnahmen gibt es in Absprache mit der Vergabestelle, wenn örtlicherseits kein Platz ist.
Du kannst ja kein Plakat mitnehmen
Und nur weil manch andere keins dranne habn und sich trotzdem mit Kennzeichen melden, heißt das ja nich das sie keins dranne machn müssten.
Dennoch solltest du dir Rat bei der Vergabestelle (den Verbänden DAEC / DULV) suchen, da Du dann rechtlich auf der sicheren Seite bist.
Ich schreibe das hier auch nur aus Erinnerungen, ohne mich neu eingelesen zu habn.
Anschwärzer gibt es immer mehr und seit dem nicht mehr nur "DU, Du" von behördlicher Seite gemacht wird,
werden mittlerweile auch Bußgelder verhängt, wie mir ein Bekannter berichtet hat der einen LTB unterhält.
Also besser immer so etwas amtlich, schriftlich bestätigen lassen. Leider isses hier in D so, ich kanns auch net ändern.
Gruß Mark
Wenn du dich mit Kennzeichen meldest muss auch eins dran sein sonst bist du ja nich inifizierbar.Skywalker1107 hat geschrieben:Man kann jedoch eins beantragen, um im Funk bei belebten Plätzen besser identifizierbar zu sein.
Und nein, man sieht es nich in der Luft, aber am Boden.
Es sei denn du rasierst die Bäume oder den Rasen, was aber nich erlaubt is und du vielleicht Angst hast dabei erwischt zu werden
und deswegen vielleicht nich Dein Kennzeichen draufkleben willst
Und JA die Kennzeichen haben bestimmte verbindliche Formate.
Ausnahmen gibt es in Absprache mit der Vergabestelle, wenn örtlicherseits kein Platz ist.
Du kannst ja kein Plakat mitnehmen
Und nur weil manch andere keins dranne habn und sich trotzdem mit Kennzeichen melden, heißt das ja nich das sie keins dranne machn müssten.
Dennoch solltest du dir Rat bei der Vergabestelle (den Verbänden DAEC / DULV) suchen, da Du dann rechtlich auf der sicheren Seite bist.
Ich schreibe das hier auch nur aus Erinnerungen, ohne mich neu eingelesen zu habn.
Anschwärzer gibt es immer mehr und seit dem nicht mehr nur "DU, Du" von behördlicher Seite gemacht wird,
werden mittlerweile auch Bußgelder verhängt, wie mir ein Bekannter berichtet hat der einen LTB unterhält.
Also besser immer so etwas amtlich, schriftlich bestätigen lassen. Leider isses hier in D so, ich kanns auch net ändern.
Gruß Mark
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Ich würde sagen anbringen ist nicht notwendig.
Für meinen MoSchi habe ich auch ein Kennzeichen für das einfachere Funken und überhaupt den Umgang mit dem "Flieger". Beim MoSchi gilt das Kennzeichen allerdings für den Motor und nicht für den Schirm, ergo müsste ich es als Banner hinter mir her schleppen wenn es sichtbar sein müsste
Cheers!
Für meinen MoSchi habe ich auch ein Kennzeichen für das einfachere Funken und überhaupt den Umgang mit dem "Flieger". Beim MoSchi gilt das Kennzeichen allerdings für den Motor und nicht für den Schirm, ergo müsste ich es als Banner hinter mir her schleppen wenn es sichtbar sein müsste
Cheers!
Freiheit statt Angst!
- powerandpitch
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Anbringung von Kennzeichen
@ Gordon und alle die et interessieren tut
Wat mir hier uff den Keks jeht, dat sind düsse unjewissen Halbwissenheiten, die hier veröffentlischt werden
Dätwejen ...
Drum muss ähner ja wüdder de Dumme sein und dat bin ich, leider.
Also, FAKT ist :
1. Wenn ein Kennzeischen in dat deutsche Luftsportgeräteverzeichnis einjetragen is, MUSS et auch am Flieger und dabei isset egal welscher Flieger dat is, uffjekäbt sein.
Dat Kennzeischen würd immer dann in dat Luftsportgeräteverzeichnis einjetragen, wenn man ein Kennzeischen zujeteilt bekommen hat.
2. Wenn ein deutscher MOSCHI ein deutsches Kennzeischen bekommt, wat in döm Luftsportgeräteverzeichnis eijetragen is, der übber dö Deutsche Musterprüfung zugelassen is,
dann bezieht sich dat Kennzeischen auf de Motor. Das Kennzeischen MUSS aber unter de Lappen uffjekäbt werdn.
Wechselst Du de Lappen MUSS dat Kennzeischen da auch druff, wenn es der selbe Motor is.
3. Wenn ein französchischer MOSCHI ein Deutsches Kennzeichen bekommt, wat in döm deutschen Luftsportgeräteverzeichnis eijetragen is,
so bezieht sich dat Kennzeischen auf de Schirm. Das Kennzeichen MUSS aber äbbenfalls uffjekäbt werdn.
Zuvor muss dem DULV dat französische FICHE D´IDENTIFICATION U.L.M vorjelegt werden.
4. Wenn ein 120000Gramm Dreiachsflieger ön deutsches Kennzeichen bekommt, wat in döm deutschen Luftsportgeräteverzeichnis einjetragen is,
dann MUSS et unter die Fläche uffjekäbt werdn und noch seitlisch an de Rumpf. Wenn da keine Kläbefläsche is, dann uff dat Seitenruder und dann so groß wie ett äbbn druff passt.
So ......, so geht dat hier in Deutschland
Un wers net glauben tut, der ruft de DULV an, so wie isch et jetan hab, ätsch....
Manches kann man locker sehen, aber es gibt Dinge an die hält man (Pilot) sich besser. Sonst zahlst Du, hier in Deutschland .... siehe Bericht oben,
denn irgendwie haben die Kontrollettis Junge gekriegt ... die haben sich vermehrt und irren nicht ziellos, aber rastlos in D umher.
Gruß Mark
Wat mir hier uff den Keks jeht, dat sind düsse unjewissen Halbwissenheiten, die hier veröffentlischt werden
Dätwejen ...
Drum muss ähner ja wüdder de Dumme sein und dat bin ich, leider.
Also, FAKT ist :
1. Wenn ein Kennzeischen in dat deutsche Luftsportgeräteverzeichnis einjetragen is, MUSS et auch am Flieger und dabei isset egal welscher Flieger dat is, uffjekäbt sein.
Dat Kennzeischen würd immer dann in dat Luftsportgeräteverzeichnis einjetragen, wenn man ein Kennzeischen zujeteilt bekommen hat.
2. Wenn ein deutscher MOSCHI ein deutsches Kennzeischen bekommt, wat in döm Luftsportgeräteverzeichnis eijetragen is, der übber dö Deutsche Musterprüfung zugelassen is,
dann bezieht sich dat Kennzeischen auf de Motor. Das Kennzeischen MUSS aber unter de Lappen uffjekäbt werdn.
Wechselst Du de Lappen MUSS dat Kennzeischen da auch druff, wenn es der selbe Motor is.
3. Wenn ein französchischer MOSCHI ein Deutsches Kennzeichen bekommt, wat in döm deutschen Luftsportgeräteverzeichnis eijetragen is,
so bezieht sich dat Kennzeischen auf de Schirm. Das Kennzeichen MUSS aber äbbenfalls uffjekäbt werdn.
Zuvor muss dem DULV dat französische FICHE D´IDENTIFICATION U.L.M vorjelegt werden.
4. Wenn ein 120000Gramm Dreiachsflieger ön deutsches Kennzeichen bekommt, wat in döm deutschen Luftsportgeräteverzeichnis einjetragen is,
dann MUSS et unter die Fläche uffjekäbt werdn und noch seitlisch an de Rumpf. Wenn da keine Kläbefläsche is, dann uff dat Seitenruder und dann so groß wie ett äbbn druff passt.
So ......, so geht dat hier in Deutschland
Un wers net glauben tut, der ruft de DULV an, so wie isch et jetan hab, ätsch....
Manches kann man locker sehen, aber es gibt Dinge an die hält man (Pilot) sich besser. Sonst zahlst Du, hier in Deutschland .... siehe Bericht oben,
denn irgendwie haben die Kontrollettis Junge gekriegt ... die haben sich vermehrt und irren nicht ziellos, aber rastlos in D umher.
Gruß Mark
Danke Mark!
Ich bin und bleibe dann ein OUTLAW!
Manche Gesetze und Regeln sind einfach das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Und aus der Praxis: Selbst unsere landeseigene Luftaufsicht verbietet zwar einen MoSchi-Trike gegen den Wind zu starten wenn die Bahn eine andere Ausrichtung hat, sieht aber gechillt über das nicht am Schirm aufgebrachte Kennzeichen hinweg...
Cheers!
Gorden
...der sich endlich mal die ICAO von 2014 bestellen will...
Ich bin und bleibe dann ein OUTLAW!
Manche Gesetze und Regeln sind einfach das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Und aus der Praxis: Selbst unsere landeseigene Luftaufsicht verbietet zwar einen MoSchi-Trike gegen den Wind zu starten wenn die Bahn eine andere Ausrichtung hat, sieht aber gechillt über das nicht am Schirm aufgebrachte Kennzeichen hinweg...
Cheers!
Gorden
...der sich endlich mal die ICAO von 2014 bestellen will...
Freiheit statt Angst!
- powerandpitch
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Man Leute,
ohne die Kennzeichen würde eine ganze Generation von "ich verbringe meine Freizeit auf der Gartenliege und scheiß die Privatflieger an" Typen fast beschäftigungslos werden.
Das wäre doch echt schlimm, dann bliebe für das Pack nur noch Familie vergraulen und Unkraut jäten auf dem Programm.
Und vielleicht noch Bier saufen.
Also, hier haben wir eine tiefe soziale Pflicht unseren Mitmenschen gegenüber.
ohne die Kennzeichen würde eine ganze Generation von "ich verbringe meine Freizeit auf der Gartenliege und scheiß die Privatflieger an" Typen fast beschäftigungslos werden.
Das wäre doch echt schlimm, dann bliebe für das Pack nur noch Familie vergraulen und Unkraut jäten auf dem Programm.
Und vielleicht noch Bier saufen.
Also, hier haben wir eine tiefe soziale Pflicht unseren Mitmenschen gegenüber.
Richtig motorisiert fliegt alles.
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Hallo,
Slowwings hat Recht!
Nach Informationen von Verband und BNA gilt Folgendes:
1) Meine DFS-zugelassene 25khz Funke darf ich nicht (mehr) anmelden, da dies nur noch bis Nov 13 möglich war obwohl der Einsatz noch bis 2018 erlaubt ist.
2) Überhaupt muss eine (8.33KHz) Funke auch bei nicht anmeldepflichtigen LLs zur Teilnahme am Flugfunk angemeldet werden.
3)Hierfür ist dann zwingend auch ein Eintragungszeichen D-M... sowie eine zugelassene 8.33 Funke notwendig! Das Eintragungszeichen muss dann ebenfalls auch angebracht werden..
Tragi-komisch an der Geschichte: auf meine Frage, WELCHES 8.33 Handfunkgerät ich denn bei der Anmeldung dann als zugelassen anmelden und kaufen sollte, meinte der freundliche Sachbearbeiter (ernst gemeint) von der BNA Eschborn:
Ich sollte bei der EASA nachsehen, welche Handfunken zugelassen seien, sei in Annex II aufgeführt. Die DFS ist hier nicht mehr zuständig seit Ende letzten Jahres. Einen Link zu dem entsprechenden EASA Dokument hat er mir gleich gemailt.
NUR - ich kann da nix herauslesen!!
Kann jemand von Euch hieraus entnehmen, welche Handfunke(n) das sind???
http://www.easa.europa.eu/certification ... /etsoa.pdf
Danke..
Slowwings hat Recht!
Nach Informationen von Verband und BNA gilt Folgendes:
1) Meine DFS-zugelassene 25khz Funke darf ich nicht (mehr) anmelden, da dies nur noch bis Nov 13 möglich war obwohl der Einsatz noch bis 2018 erlaubt ist.
2) Überhaupt muss eine (8.33KHz) Funke auch bei nicht anmeldepflichtigen LLs zur Teilnahme am Flugfunk angemeldet werden.
3)Hierfür ist dann zwingend auch ein Eintragungszeichen D-M... sowie eine zugelassene 8.33 Funke notwendig! Das Eintragungszeichen muss dann ebenfalls auch angebracht werden..
Tragi-komisch an der Geschichte: auf meine Frage, WELCHES 8.33 Handfunkgerät ich denn bei der Anmeldung dann als zugelassen anmelden und kaufen sollte, meinte der freundliche Sachbearbeiter (ernst gemeint) von der BNA Eschborn:
Ich sollte bei der EASA nachsehen, welche Handfunken zugelassen seien, sei in Annex II aufgeführt. Die DFS ist hier nicht mehr zuständig seit Ende letzten Jahres. Einen Link zu dem entsprechenden EASA Dokument hat er mir gleich gemailt.
NUR - ich kann da nix herauslesen!!
Kann jemand von Euch hieraus entnehmen, welche Handfunke(n) das sind???
http://www.easa.europa.eu/certification ... /etsoa.pdf
Danke..
... der sich zwar so nennt, aber keinen fliegt
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- Registriert: Mo 29. Jan 2007, 10:26
- Wohnort: Berlin & La Mancha (Spain)
- Kontaktdaten:
Das witzige ist, dass Handfunken bisher nicht anmeldepflichtig waren egal ob 8,33 oder nicht.
UL ohne Pflicht ein anmeldepflichtiges Funkgerät mitzuführen (z.B. C-22, SD-1, etc.) konnten bisher also einfach eine Handfunke mitnehmen. Das sollte auch in Zukunft gehen. Auch ohne Anmeldung usw. und dann braucht es auch kein Kennzeichen.
Welcher Verband gab denn Auskunft?
Das EASA PDF einfach mit der Suchfunktion nach dem Wort "transceiver" durchsuchen oder, wenn Du ein bestimmtes Gerät im Auge hast, erst den Namen der Firma suchen und dann in der Auflistung darunter das Gerät suchen.
UL ohne Pflicht ein anmeldepflichtiges Funkgerät mitzuführen (z.B. C-22, SD-1, etc.) konnten bisher also einfach eine Handfunke mitnehmen. Das sollte auch in Zukunft gehen. Auch ohne Anmeldung usw. und dann braucht es auch kein Kennzeichen.
Welcher Verband gab denn Auskunft?
Das EASA PDF einfach mit der Suchfunktion nach dem Wort "transceiver" durchsuchen oder, wenn Du ein bestimmtes Gerät im Auge hast, erst den Namen der Firma suchen und dann in der Auflistung darunter das Gerät suchen.