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Anerkennung europäischer Zulassungen

Verfasst: Do 19. Sep 2013, 15:15
von Mike
Über den § 11 Abs. 4 LuftGerPV wird viel und oft falsch spekuliert.
Eine Stellungnahme des Ministeriums schafft Klarheit:

http://www.ultraleicht120.de

Blog:Anerkennung europäischer Zulassungen für die Kategorie LL – Motor-Dreiachser

Grüße, Mike

Verfasst: Do 19. Sep 2013, 18:43
von juergen_d
Hallo Mike,

Verstehe ich das richtig? Ein konkretes Beispiel :

Wenn der Spratt 103 dieses FICHE D´ÍDENTIFICATION hat, dann kann ich mit Nachweis einer Rettung und einer bestandenen "Lärmmessung" die Musterprüfung beantragen?

WOW!!!

Gruß, Jürgen

Verfasst: Do 19. Sep 2013, 20:16
von Mike
@Jürgen

Du hast nach freundlicher Erklärung durch Erkki selbst geschrieben / bestätigt, dass der Spratt 103 ein AERODYNAMISCH gesteuertes Gerät ist - wenn auch ein Zweiachser.
Warum sollte er jetzt wie ein durch Gewichtskraft gesteuertes Gerät behandelt werden????? Ich kann Dich nicht verstehen.

Mike

Verfasst: Do 19. Sep 2013, 21:14
von juergen_d
Naja, der lezte Satz von Erkki war, dass er auch als Trike in F zugelassen werden kann. Auch die Antworten auf meine Frage waren nicht wirklich eindeutig ("sollte"). Die Rollfunktion könnte man noch als aerodynamisch gesteuert ansehen, die Verstellung den Anstellwinkels ist es jedoch nicht.

Jürgen

Verfasst: Fr 20. Sep 2013, 11:49
von Fiedler R.
hallo,
aus meiner Sicht:
a) Die "120 kg Regel"(LuftVZO, § 1, Abs.4) gilt nur für D.
b) Für diese Luftfahrzeuge(120 kg) gibt es in D nach dem Gesetz keinen sog. "Verwaltungsvorgang", d.h. keiner(LBA, DAeC-B, DULF u. A.) muß irgend einen "Schein, Lizenz oder was auch immer erteilen. Ich brauche also niemand zu fragen, wen auch.
c) lediglich eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht(100€/Jahr).

Verantwortlich für die Lufttüchtigkeit, Stückprüfung ist der Hersteller oder Importeur(gilt als "Hersteller" i.S. d. VO), auch für das gem. EU-Verordn. "ordnungsgem. in Verkehr bringen".

Für alle Luftsportger.(EUVO 216/2008, Anhang II, e,i-v, f, g,h,i,j ) gelten die jeweil. nat. Bestimmungen.

Für ein 120Kg Gerät bedeutet das, dass es gem. Anhang II im EU-Ausland nur als "UL(bis 300kg/315kg(vi))" zugelassen(eingetragen) werden kann, ob mit-od. ohne RG.

Für F z.B. als "Einzelstück" sind nur ein paar techn. Daten erforderlich, eine 3-Seitenansicht u. ein Wägebericht.

Notwendig für z.B. F(u.D) ist die fr. ULM-Lizenz!

Fazit: In F eintragen lassen, fr. ULM-Lizenz machen. Kostet fast nichts und man hat vor den Germanen Ruhe.
Rudolf

Verfasst: Fr 20. Sep 2013, 14:18
von powerandpitch
Fiedler R. hat geschrieben:Fazit: In F eintragen lassen, fr. ULM-Lizenz machen. Kostet fast nichts und man hat vor den Germanen Ruhe.
Rudolf
Moin Rudolf,

die gleiche Frage konnte hier schon an anderer Stelle nicht beantwortet werden.

Wie funktioniert das in der Praxis? Muss man seinen Wohnsitz dort anmelden oder kann man Briefkästen mieten oder braucht man einen französischen Kumpel? Gibts irgendwelche laufenden Folgekosten, die mit der Fliegerei nichts zu tun haben (Steuern, etc. pp.)?

Oder kann ich als Diplom-Ostfriese mir ne französische Dolmetscherin greifen, die malt den Schriftkram für mich auf, latscht mit mir nach Frankreich, verklumfiedelt dem Monsieur Staatlicher-Sesselpupär das Ganze und ich stehe fröhlich grinsend, nichts par le vout daneben und der Drobs ist gelutscht?

So einfach? Oder gibt es gewisse Voraussetzungen?

Gruß

Edgar

Verfasst: Fr 20. Sep 2013, 14:55
von Fiedler R.
hallo paw
gugg mal bei "Profil", da findest Du meinen Wohnort und dann im Telefonbuch oder der Auskunft meine Nr. Fiedler Rudolf, Fluglehrer
mfG
Rudolf

währe sonst zu aufwendig,

Gleichheitsgrundsatz in Europa ?

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 08:43
von slowwings
hallo Mike,
entschuldige bitte jezt schon wenn ich daneben liege, und miene Hirnzellen mir was vorgaukeln, aber

das heißt das WIR in Deutschland eine Zulassung (LTF-L) für 120Kg-Dreiacher ins Leben gerufen haben,
die von anderen EU-Ländern NUR VERGLEICHBAR hier in Deutschland angewand werden muss :?: :?: :?:

Wie geil ist das denn :idea:

Dann sind wir Deutschen ja richtig in den Arsch gekniffen, wenn wir
unter erschwerten deutschen, Weltraumflugzeug-Vorschriften (Erkki, geiler Ausdruck)
so einen 120Kg-dreiachsgesteuerten-Flieger hier zur Zulassung bringen wollen.

Und das findest Du ERFREULICH, wie Du es auf Deiner Homepage schreibst ? Das andere es leichter haben als wir hier ?
Und dann das noch, Zitat: "Denn die europäische Konkurrenz belebt ganz sicher das Geschäft! "

Konkurrenz :?: :?: :?: Bei soviel Erleichterung für andere :?: Nur nich für uns Deutschen :?:

Da schießt sich doch jeder selber ins Knie, wenn man hier in Deutschland so was machen will :shock:

oder versteh ich das jetzt nur nich :?:
Gruß Mark

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 17:06
von Fiedler R.
hallo "slw",
hast Du ein bisschen falsch verstanden: die 120er brauchen keine Zulassung!
Auch keine Musterzulassung. Auch kein Kennzeichen. Es findet, wie oben gesagt, kein Verwaltungsakt statt, von niemand.
Der Hersteller muss lediglich einmal eine "Musterprüfung" machen( für den Prototyp), egal wo dergebaut wird, wenn er den Flieger in D ordnungsgemäß in den .Verkehr bringen will. Für´s EU-Ausland gelten deren Vorschriften. Aber, wenn der Fliegen im EU-Ausland eingetragen wird, gilt dies uneingeschränkt auch in D, auch wenn der Flieger in D keine Musterprüfung hat. In D ist das mit viel Aufwand und Geld verbunden.
mfG
Rudolf

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 17:37
von Stephan
Na ausser in der Terminologie hat er sich eigentlich nicht viel geirrt, Rudolf. Es ist für Deutsche tatsächlich wesentlich komplizierter. Wie so viel im Leben... ;-)

Gruss Stephan

120Kg-Zulassung

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 18:56
von slowwings
Hallo et ol :wink:

Rudolf, ich glaube das ich leider wohl doch sehr richtig liege :?
LTF-L nich Musterzulassung, sondern nur Zulassung, weil D is raus aus der Haftung.
Is aber genauso wie Musterzulassung und genauso schwierig...
Rudolf, isch komme .................. nach F.........Du hast Recht :idea:
Ich scheiß auf deutsch eingestillte 120Kg-Freiheit-Schnickschnack........habs jezt auch verstanden.
Hab ja dann auch mit französischen Schein und französich zugelassenen
Flieger auch alle Freiheiten wie mit einem 120Kg-Weltraumflugzeug-Vorschriften-Zulassungsgedöns-LTF-L .

Aber was soll das dann mit dem Deutschen Verein :?: Wofür :?:
War das alles jezt nur wegen einem 120Kg-Flieger :?:
ich versteh zwar nich viel von dem ganzen, aber jezt hab ichs .......glaub ich :roll:
Was läuft hier eigentlich :?:

Stephan, ich glaube ich sitze hier im Irrenhaus und habs nur noch nich mitgekricht :lol:

Mir kommt es so vor, als wenn ein Kaptän, mit dem einzigen, mit seinem Schiff, sicher im Hafen liegt
und schaut nun auf die tobende See wo alle Schiffe (Träume) untergehn ...
Die Lösung liegt dann wohl in Meuterei :wink:

Oder ich geh Go-Cart fahrn, PAP wird mir schon helfen ....

Nehmt meinen Beitrag bitte nicht all zu ernst, das ist schon alles traurig genug.

Punkt und Ende von 120Kg :!:
Gruß Mark

Totale Verwirrung

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 19:43
von SierraGolf
Hallo 120kg-Freunde mit Insider Wissen:

Gibt es Jemand, der ganz konkret Auskunft geben kann, ob die Spratt 103 in Deutschland zugelassen werden kann!

Möchte dieses 120kg Luftsportgerät bauen und als LTF-L zulassen.

Mitbau-Interessenten bitte melden.

Siggi

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 20:18
von dsommerfeld
@SG,

super interessant. Mich interessieren die Kosten und die Chancen es zugelassen zu bekommen. Rettung und co lässt grüßen. Leider ist so ein Forum nicht wirklich Regional, daher ist es schwer gemeinsame Sache zu machen.

Dirk

Verfasst: So 22. Sep 2013, 08:56
von Fiedler R.
hallo SG,
Du wirst vermutlich niemand finden.
1. Die Musterprüfst. DAeC existiert nur noch bis 31.12.13, was danach kommt, steht in den Sternen.
2. In D ist "Einer dem Anderen sein Teufel".
3. Vermutlich kannst Du keine Nachweise beibringen. Das wird "schweineteuer" und dauert vermutlich 1-2 Jahre.

Bau´ das Gerät und laß´ es in F registrieren(als ULM Einzelstück). Wie das geht, ist weiter oben schon geschrieben. Dauert 3-4 Wochen und kostet f.ast nichts.
mfG
Rudolf

Verfasst: So 22. Sep 2013, 10:40
von erkki67
Da kommt doch was Licht in Dunkle.

Wenn ich es richtig deute, dann kann ein UL welches nebenbei die 55km/h min, 25kg/m² , 25l Tankinhalt und ein max T/O Gewicht von 260kg oder weniger hat in D mit einem vereinfachten verfahren Zugelassen werden, sofern es irgendwo in Europa schon mal zugelassen worden ist!
Als Hersteller würde ich demnach folgenden weg gehen; in Frankreich eine"Fiche d'identification" beantragen um es in D nach dem Eintrag ins französische Register nach dem vereinfachten Muster zulassen. Einziger Hacken wird wohl sein, dass es dazu 2 Maschinen braucht, oder die Maschine in F zulassen und dann nach D verschieben mit der Fiche in der der Hand und den übertrag beantragen, dies sollte in wenigen Tagen machbar sein.
Und ja, einen offiziellen Übersetzter wird man auch zu bezahlen haben, für die Übersetzung der Fiche ins Deutsche!

Gruss Erkki