Rechtl. Situation im nahen "(EU)Ausland" ?

die neue Leichtigkeit des Fliegens

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Fiedler R.
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Rechtl. Situation im nahen "(EU)Ausland" ?

Beitrag von Fiedler R. » Sa 27. Apr 2013, 06:03

hallo,
in D ist´s klar. Kein Kennzeichen, keine Vk-Zulassung, kein Med., Lizenz nach § 1, Abs. 4(LVZO), der Hersteller/Halter ist zuständig(DAeC/DULV wollen auch nichts davon wissen).
Im Ausland gelten die Regeln nach EU-VO 216 Anhang II, hier "Einsitzer bis 300 kg"-Kennzeichen, VK-Zul- u. nat. Vorschriften.
Nun sind die "leichten 120er" ja einfach in einem Trailer zu transportieren und es macht Sinn, damit ins Ausland zu reisen um z.B. Urlaub zu machen und zu fliegen, oder auch z.B. mit der "ELF"(Gleitzahl 27) luftwandern ins nahe Ausland.
Komme ich da "in Teufels Küche", was sagt die Haftpflicht, wenn ich den Flieger(ohne VK-Zul.nach dt.(nat) Recht) da fliegen will?
mfG
Rudolf

PS: Für mich ist´s kein Problem, ich melde die "ELF" in Frankreich, dann habe ich für 20€ die VK u. Kennzeichen, fliege mit fr. ULM-Lizenz legal.
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Beitrag von UncleTom » So 26. Okt 2014, 16:31

Moin!
Rudolf's o.a. Anfrage ist ja nun schon ein paar Tage her, gibt's mittlerweile neue Erkenntnisse? Auf den Punkt gebracht: wo überall in Euroland darf ich denn nu mit meinem kennzeichenlosen 120kg-Vehikel legal fliegen?
Grüße,
Tom
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cle74
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Beitrag von cle74 » Di 28. Okt 2014, 11:13

Es ist glaub ich eine Grauzone, keiner weiss es wirklich, oder will Verantwortung für eine Stellungsname nehmen.
Ich habe ein Deutsch registriertes 120kg Trike, Deutsche Versicherung und Deutschen Schein, fliege aber auf der zweit-grösster Flughafen in Holland. Ein Kennzeichen habe ich aber am Flügel geklebt auf dringender Rat von der lokalen UL-Flugschule (obwohl der Turm viel zu hoch ist um es lesen zu können).

Bisher hat keiner Fragen gestellt (Wo kein Klager dort kein Richter...)
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Beitrag von cle74 » Mi 29. Okt 2014, 09:39

Also, hier schon mal die Antwort vom DULV:

Hallo Clemens,
im UL Bereich ist alles national geregelt. Daher kann ich Ihnen nicht sicher sagen, welche Bestimmungen im Ausland gelten. Ob Sie in den Niederlanden fliegen dürfen oder nicht, müssen Sie also mit der niederländischen Behörde abklären. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt Auslandsfliegen -> Flying in Europe.
Wenn Sie in dem jeweiligen Land nicht legal fliegen dürfen, zahlt im Schadenfall auch die Versicherung nichts.
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Beitrag von cle74 » Do 30. Okt 2014, 11:28

Hmm, auf http://www.gemotoriseerd-vliegen.nl/con ... nd-mag-dat steht:

Buitenlands geregistreerde MLA's (van binnen de EU) hebben geen toestemming nodig om in Nederlands luchtruim te vliegen.

Also: Ausländische UL (innerhalb der EU) brauchen keine genehmigung um ins Niederländische Luftraum ein zu fliegen.

Ob das auch für die 120kg Klasse und andere länder gilt, weiss ich nicht.
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Beitrag von cle74 » Di 18. Nov 2014, 12:21

Also, leider muss ich folgendes für Holland berichten, leider hab ich mich wohl nicht ausreichend informiert, und darauf vertraut dass irgendwo geschrieben stand dass alle ULs von EU Nachbarländer Einfluggenehmigung haben.

Ich habe Kontakt aufgenommen mit Aircraft Registry CAA NL, info.register@ilent.nl.

Folgendes wurde geschrieben (übersetzt):
Der KNVvL spricht bei der einfluggenehmigung nur von registrierte Ultraleicht Flugzeugen. Die 120kg Klasse ist nicht registriert.

Dieser Deutschen Kategorie kann nicht zugelassen werden in die Niederlande, unter anderem weil wir keine Befreiung geben können wenn kein Beweis vom Eintrag existiert. Zudem müsste man Befreiung beantragen für Lufttüchtigkeit, aber dieser kann auch nicht auf Dokumente basiert werden.

Die Schlussfolge ist also dass es nicht erlaubt ist mit dieser Kategorie in die Niederlande zu fliegen. Zudem wurde das fliegen mit dieser Kategorie mehrere Straftaten ergeben.


Der DULV sagt dazu folgendes:
Ich nehme an, dass mit ‚registriert‘ in diesem Fall ‚zugelassen‘ gemeint ist. Die Luftsportgeräte unter 120 Kg sind in Deutschland tatsächlich von der Zulassung befreit. Auch kann für diese UL kein Lufttüchtigkeitszeugnis ausgestellt werden. Bei den leichten Luftsportgeräten erfolgt auf Wunsch lediglich eine Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis. Der Nachweis darüber, dass das UL in das Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen wurde ist der Eintragungsschein, den Sie bei der Kennzeichenzuteilung erhalten. Aber die Mail die Sie mir weitergeleitet haben klingt nicht so, als ob dieser Eintragungsschein für leichte Luftsportgeräte unter 120 Kg für eine Einfluggenehmigung ausreichen würde. Wie es aussieht dürfen Sie tatsächlich nicht legal mit Ihrem UL in den Niederlanden fliegen.

Und auf die Frage ob ich mein Trike in ein "normales" umwandeln lassen kann:
Leider können wir für Trikes unter 120 Kg keine Verkehrszulassung wie für ein ‚schweres‘ Trike ausstellen. Das ist in der deutschen Gesetzgebung eindeutig so geregelt.

Also werde ich mich wohl nach ein anderes Trike umschauen!
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Beitrag von Timpilot » Di 18. Nov 2014, 14:04

Ohh... das ist ärgerlich - aber ich habe schon erwartet, dass die 120kg-Regelung an der Deutschen Grenze zu Ende ist.

Mich wundert, dass Du das Trike nicht als normales Trike in D zulassen darfst. Bei den 3-Achsern kann mir definitiv keiner verbieten ein 120kg-Flieger nach der Bauvorschrift LTF-L 2003 zuzulassen - damit sind dann aber auch ddie vereinfachungen der 120kg dahin.

Es könnte Dir helfen den Flieger im europäischen Ausland (also nicht D) normal zuzulassen - evtl. gibt es ja schon eine Zulassung. Diese Zulassung wird dann wohl in NL anerkannt und gleichzeitig kannst Du bei Erfüllung der Bedingungen für die deutsche 120kg-Welt in D mit den entsprechenden Vereinfachungen fliegen.

So ist mein Verständnis dieses Regulierungschaos.
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Beitrag von Fiedler R. » Di 18. Nov 2014, 14:35

hallo cle74
wer viel fragt(dt. Vereine) bekommt auch viele(dumme) Antworten.
Melde Dein Trike in Frankreich an und profitiere von den(auch dt) EU-Regeln.
Ich kann Dir 2 Kollegen nennen, die Dir dabei helfen können. Sprechen gut deutsch.
Gruß
Rudolf
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Beitrag von powerandpitch » Di 18. Nov 2014, 15:38

Moin Rudolf,

ehrlich gesagt liebäugele ich auch schon mit dem Französischen Flugschein und einer Zulassung bei den Galliern.

Andererseits steht zu befürchten, dass früher oder später ein Riegel vorgeschoben wird und dann sitzt man mit der (verfahrenen) Situation?

Im Hinterkopf habe ich da auch schon ein Hirngespinst, wie man die Sache evtl. auch dann noch umgehen kann. In Frankreich gibt es doch sicherlich auch Gesellschaftsformen, wie unsere GmbH, etc. pp.? Ist so etwas aufwändig zu gründen?

Denn dann könnte man ja diverse Flugzeuge auf diese französische GmbH zulassen und jeder Eigner wird eben Geschäftsführer, Prokurist oder wie auch immer die Burschen da drüben das auch immer bezeichnen mögen. So lange man keine Gewinne erwirtschaftet oder steuerlich Kosten geltend macht, dürfte dem Staat das wohl egal sein.

Wie gesagt, nur so eine Idee. Aber mein Gespür sagt mir, da müsste was gehen, dass so wasserdicht ist, dass einem niemand ans Bein pinkeln kann. Denn wenn ich als Deutscher, Geschäftsführer einer französischen Firma bin, dann darf ich ganz sicher auch mit einem französischen UL-Schein die Firmenflugzeuge bewegen.

Zu den Deutschen, die in Deutschland ihren Hauptaufenthalt haben und ihre Maschine ausflaggen, sagt der DULV ja, dass sie etwas illegales tun würden. Die Nummer mit der Firmengründung dürfte demnach legal sein.

Wer kennt sich mit französischen Gesellschaftsformen und deren Gründung aus? Ist das aufwändig oder genauso easy, wie hier?

Gruß

Edgar
Richtig motorisiert fliegt alles.
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Beitrag von cle74 » Di 18. Nov 2014, 15:55

Danke für die Vorschläge!
Trotzdem werde ich vorerst mal schauen ob ein anderes trike eine gute alternative ist. Der 120kg Schein bleibt ja gültig, der normale Schein hab ich ja auch noch. Dann müss ich halt irgendwann wieder zum Fliegerarzt und das Trike jährlich prüfen lassen.

Wie ist es denn bei eine Französchichen Zulassung, müss das Trike nach Frankreich zur überprüfung oder lässt sich alles per Brief/Email erledigen? Darf ich trotz Deutschem Schein diese Französischen ULs fliegen?
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Beitrag von UncleTom » Fr 21. Nov 2014, 08:39

Hallo Clemens,

die Auskunft der NL CAA ist natürlich erstmal tragisch, jedoch würde ich an Deiner Stelle noch nicht aufgeben. Für mich klingt das alles noch zu sehr nach Begriffsverwirrungen. Wenn es nur um eine Registrierung (d.h. hat ein Kennzeichen) und den Nachweis der Lüfttüchtigkeit geht (Dokumentation Deiner eigenen Nachprüfung in Verbindung mit Muster-/Stückprüfschein), ist das m.E. kein Problem.

Was Frankreich betrifft: Deinen Flieger kannst Du nach meinen bisherigen Informationen rein deklarativ (d.h. auf dem Postweg) dort zulassen und darfst ihn mit einer LTF-L Konformitätserklärung des Herstellers hier in D mit Deiner 120kg-Lizenz fliegen.

Was mir noch nicht so ganz klar ist: gilt die deutsche Lizenz auch, wenn ich im Ausland mit dem F-zugelassenen Flieger unterwegs bin? Insbesondere auch in Frankreich selbst, in GB oder wie in Clemens' Fall in NL?? Das hieße ja insbesondere, ich dürfte beliebige in F/GB/NL zugelassene UL's fliegen, solange diese in den Umfang meiner Lizensierung passen.

Grüße.
Tom
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Beitrag von Fiedler R. » Fr 21. Nov 2014, 13:55

hallo,
für F gilt: F-Registrierung nur mit F-Lizens(andere Länder weiß ich nicht)
Für D: F-Registrierung auch mit D-Lizens und F-Lizens(das dt. Gesetz spricht von "Luftfahrzeugen". Uli ist bekanntlich auch ein Luftfahrzeug, da steht nirgens was von LfZ-Zulassungsland. Da die alte "Gästflugregelung" bekannlich per NfL 2009 ersatzlos aufgehoben worden ist(da war die "Wohnsitzregelung" drin), zählt nur noch das Gesetz.
Gruß
Rudolf
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Beitrag von cle74 » Fr 30. Jan 2015, 20:14

Also, eine Holländische Registrierung vom Skycruiser hat geklappt. Natürlich nicht mit die Vorteile der 120kg Klasse, aber immerhin!
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