Ja, Rudolf wir Deutschen sind eben gründlich, manchmal vonFiedler R. hat geschrieben:
Und, "gkrgv", da es noch keine dt. Hersteller gibt, aus eben dieser "germanischen" Regelungswut, muss man sich im EU-Ausland umsehen(z.B. www.starflyer.net), dann hast Du mit den "Germanen" nichts mehr am Hut. Siehe LuftGerPV, §4(Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen), insb. Abs. 2. Dazu: der DAeC hat z.B. mit der CZ ein Abkommen, wonach "alles" was in der CZ zugelassen(Musterprüfung) ist, ohne weitere "Prüfung" auch in D zugelassen ist!
Vorteil, manchmal von Nachteil!
Hier nochmal der §4 Abs.2 komplett
Zitat Anfang
(2) Einer vereinfachten Musterprüfung bedarf es nicht, wenn die Musterprüfung von einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften oder von einer von ihr dafür zugelassenen Prüfstelle vorgenommen wurde, wenn ihre Ergebnisse der für die Musterzulassung zuständigen deutschen Stelle zur Verfügung stehen oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden und wenn ihre Ergebnisse dem deutschen Schutz- und Sicherheitsniveau gleichwertig sind. Solches Luftfahrtgerät wird ohne weitere Prüfung musterzugelassen.
Zitat Ende
und genau da liegt momentan ebenfalls das Problem, das LBA hat
eben keine Stelle benannt die diese Prüfung durchführen könnte, mehr
noch, es fehlen die Vergleichsgrundlagen für die Prüfung, diese
Vorgaben werden z.Zt. erarbeitet(LBA,DAEC,DULV???)
Es hätte einfach sein können aber unsere Verwaltung macht es
schwer.
Das Abkommen zw. DAEC und der CZ konnte ich nicht finden, du
hast einen Text?
Schönen Sonntag wünscht
Gerhard