UL-Segelflug als UL zulassen!

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Liebernickel
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UL-Segelflug als UL zulassen!

Beitrag von Liebernickel » Do 6. Nov 2014, 17:56

Hallo zusammen,
ich möchte mich heute mal an die "theoretischen Praktiker" unter euch
wenden.
Ich habe in den vergangenen Jahren ein Ultraleichtflugzeug, Luftikus 2,
selbst konstruiert und gebaut. Seit 2 Jahren fliegt das Teil recht passabel.

Aus irgendwelchen Gründen hat der Gutachter der OUV das 3. Gutachten
nicht mehr bis zum Abschluß 2013 fertig gestellt, was bedeutet, dass es
ab dem 1.1.2014 keine Musterprüfstelle für UL-Segelflugzeuge mehr gibt.

Nun hoffe ich auf die 1. Möglichkeit einer Lösung:
Das Verkehrsministerium gibt dem Luftsportgerätebüro eine Ausnahme-
genehmigung, dass die mein Flugzeug noch musterprüfen (eine mög-
liche rechtliche Überprüfung hinsichtlich der Besitzstandswahrung ist
geplant).

2. Möglichkeit und deshalb wende ich mich an Euch:

Ich möchte gerne einen selbststartfähigen E-Antrieb (Eck zw. Geiger-
engeneering) einbauen.

Der Flieger hat ein Rüstgewicht von 120 kg und ein zugelassenes Abflug- gewicht von 230 kg. Das Charly-Rettungsgerät lässt 250 kg zu.
Das heisst ich käme auch mit dem E-Antrieb nicht über 250 kg.

Wäre die Zulassung als UL möglich. Es handelt sich um ein Einzelstück.
Wenn ja, auf welchem Weg. Ich habe mittlererweile gehört, das der
französische Weg derzeit der einfachere ist oder soll ich mich an den
DULV wenden. Das ich dabei einen UL-Schein brauche ist klar, aber
kein Problem da ich eine Motorseglerberechtigung habe.

Wäre nett, wenn ihr mir hier Tipps geben könntet.

Gruß Michael
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powerandpitch
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Beitrag von powerandpitch » Do 6. Nov 2014, 22:08

Frankreich dürfte tatsächlich der einfachere und kosengünstigere Weg sein. Das blöde ist nur, dass das angeblich illegal sein soll.

Zumindest habe ich das zu hören bekommen, als ich heute vormittag mit dem DULV telefoniert habe und mal spasseshalber, wegen einer Motorumtragung angemerkt habe, dass es bei den Galliern einfacher wäre.

Man müsse dann jedoch seinen Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen. So die direkte Ansage von der DULV-Dame am Telefon. Ob das haltbar ist, kann ich nicht beurteilen.

Bislang wurde das wohl noch nie vor Gericht juritisch gewürdig. Also kommt es darauf an, wie stark Deine Nerven sind. Wo kein Kläger, da kein Beklagter. Evtl. riskiert man das einfach.

Gruß
Edgar
Richtig motorisiert fliegt alles.
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